Corporate Car-Sharing: Unterschied zwischen den Versionen

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* Der Finanzdienstleister AXA hat 2014 mit der Einführung eines Corporate Car-Sharing begonnen. Ausgehend von der Hauptverwaltung in Köln umfasst der Fahrzeugpool aktuell 17 Fahrzeuge an sechs Standorten bundesweit. Darunter ist auch ein E-Fahrzeug. Die Fahrzeuge können zu jeder Zeit dienstlich genutzt werden und abends und am Wochenende von den Mitarbeitern zur Privatnutzung gegen ein Entgelt gebucht werden. Das Leasing der Fahrzeuge und die Vertragsverwaltung übernimmt das AXA Fuhrparkmanagement; das operative Handling erfolgt durch den Kooperationspartner.
 
* Der Finanzdienstleister AXA hat 2014 mit der Einführung eines Corporate Car-Sharing begonnen. Ausgehend von der Hauptverwaltung in Köln umfasst der Fahrzeugpool aktuell 17 Fahrzeuge an sechs Standorten bundesweit. Darunter ist auch ein E-Fahrzeug. Die Fahrzeuge können zu jeder Zeit dienstlich genutzt werden und abends und am Wochenende von den Mitarbeitern zur Privatnutzung gegen ein Entgelt gebucht werden. Das Leasing der Fahrzeuge und die Vertragsverwaltung übernimmt das AXA Fuhrparkmanagement; das operative Handling erfolgt durch den Kooperationspartner.
* Die Stadtverwaltung Paderborn hat im Rahmen eines umfassenden betrieblichen Mobilitätskonzepts einen Fahrzeugpool eingerichtet, mit dem der gesamte dienstliche Verkehr abgewickelt werden soll. Für eine zusätzliche Auslastung der Fahrzeuge können die Mitarbeiter diese auch zu privaten Zwecken nutzen. Das System erfährt unter den Mitarbeitern hohe Akzeptanz und soll perspektivisch auf andere Standorte ausgeweitet werden. Weitere Details und Praxisbeispiele in der [https://mobil-gewinnt.de/assets/downloads/mobil_gewinnt_best_practice_final.pdf Broschüre "mobil gewinnt"].
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* Die Stadtverwaltung Paderborn hat im Rahmen eines umfassenden betrieblichen Mobilitätskonzepts einen Fahrzeugpool eingerichtet, mit dem der gesamte dienstliche Verkehr abgewickelt werden soll. Für eine zusätzliche Auslastung der Fahrzeuge können die Mitarbeiter diese auch zu privaten Zwecken nutzen. Das System erfährt unter den Mitarbeitern hohe Akzeptanz und soll perspektivisch auf andere Standorte ausgeweitet werden. Weitere Details und Praxisbeispiele in der [https://www.thega.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/thega_neue_mobilitaet_fuer_unternehmen.pdf Broschüre "mobil gewinnt"].
  
 
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Version vom 4. Juni 2020, 08:07 Uhr

Corporate Car-Sharing bezeichnet die gemeinschaftliche Nutzung eines firmeninternen Fahrzeugpools. Es stellt somit einen wichtigen Baustein in einem systematischen betrieblichen Mobilitätsmanagement dar, der im Fuhrpark angesiedelt werden kann. Weil Mitarbeiter die Fahrzeuge auch nach Dienstschluss privat nutzen können, werden die Standzeiten dieser Fahrzeuge auf dem Unternehmensparkplatz minimiert und die Fahrzeuge sind besser ausgelastet.

Folgende Gründe sprechen für diesen Ansatz:

  • Ökologische Vorteile: Effiziente Nutzung der vorhandenen Fahrzeuge führt zu CO2-Einsparungen im Betrieb.
  • Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge: Privatfahrten müssen durch die Mitarbeiter bezahlt werden und tragen zu zusätzlicher Auslastung der Fahrzeuge bei.
  • Mitarbeitermotivation und -bindung: Ein Mitarbeiter kann das Auto mitnehmen, um einen größeren Einkauf zu tätigen oder am Wochenende damit einen Ausflug planen. Somit kann mitunter auf die Anschaffung eines eigenen Autos oder Zweitwagens verzichtet werden.
  • Erleichterter Einstieg in die Elektromobilität: Das Konzept des Corporate Car-Sharings bietet sich insbesondere zur Nutzung von Elektrofahrzeugen an.

Maßnahmen(bündel)

Prüfung des vorhandenen Fuhrparks/Analyse

Um die Möglichkeiten eines Corporate Car-Sharings zu überprüfen, ist eine vorherige Analyse des Fuhrparks sinnvoll. Dabei sollen die aktuelle Situation erfasst und mögliche Nutzenpotenziale aufgezeigt werden (siehe auch Fuhrpark).

Entscheidung für firmeninternes Fahrzeugpooling oder externen Anbieter

Beide Varianten können unter dem Begriff Corporate Car-Sharing verstanden werden. Die firmeninterne Variante bedeutet in der Regel mehr Aufwand für den Betrieb und die beteiligten Mitarbeiter, da steuerrechtliche Fragestellungen, z. B. bei der Abrechnung, zu beachten sind. Aus diesem Grunde wird oftmals ein externer Anbieter hinzugezogen, der neben Leasing-Fahrzeugen entsprechende Organisations-Software bereitstellen kann und sich um die Abrechnungsformalitäten kümmert. Der Betrieb der erforderlichen technischen Einrichtungen (z. B. Buchungsapp, Öffnungsmechanismus im Auto) ist Bestandteil der Dienstleistung.

Einrichtung und Schulung der Mitarbeiter

Um eine erfolgreiche Implementierung von Corporate Car-Sharing zu gewährleisten, sollte die Nutzung der Fahrzeuge im Rahmen einer Dienstreise-Regelung (siehe auch Dienst- und Geschäftsreisen) verankert werden. Zudem bedarf es einer gezielten Schulung aller Mitarbeiter, so dass diese den Buchungsvorgang kennenlernen und auch bereit sind, private Fahrten damit zu tätigen.

Ausblick

Perspektivisch muss die Nutzung der Corporate Car-Sharing-Fahrzeuge nicht auf die Mitarbeiter des Unternehmens beschränkt sein. Für Privatfahrten ließe sich eine Erweiterung auf Familienmitglieder der Mitarbeiter oder Anwohner in direkter Nachbarschaft in Betracht ziehen. Weiterhin sind Kooperationen mit anderen Betrieben aus demselben Gebäude oder im benachbarten Gewerbegebiet denkbar. In weiterentwickelten Konzepten testen benachbarte Betriebe und die Gemeinde bereits den überbetrieblichen Pooling-Ansatz. Dies eröffnet insbesondere ländlichen Gebieten die Chance flächenverfügbarer auch für private Fahrten in der Freizeit auf Leihfahrzeuge zurückgreifen zu können.

Tipps und Hinweise

Beispielhafter Prozess der Fahrzeugreservierung und -nutzung:

Der Mitarbeiter reserviert in einer Buchungssoftware am Handy oder Computer ein Fahrzeug für die gewünschte Buchungszeit. Bei Privatfahrten werden dem Mitarbeiter sogleich die voraussichtlichen Kosten angezeigt. Zum gewünschten Zeitpunkt kann das Fahrzeug mittels einer App oder eines auf dem Führerschein angebrachten Chips geöffnet werden. Die Abrechnung erfolgt automatisch. Fahrzeugdaten wie Nutzungszeitraum, Kilometerstand und Ladezustand bei Elektrofahrzeugen werden von der Buchungssoftware erfasst und ausgewertet. Somit muss kein separates Fahrtenbuch geführt werden.

Verwandte Konzepte und Begrifflichkeiten

  • Car-Sharing allgemein bezeichnet laut Bundesverband Car-Sharing (bcs) die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen [1]. Darunter fallen verschiedene Organisationsformen wie Car-Sharing eines privaten Anbieters, kommunale Konzepte, Corporate Car-Sharing oder privates Car-Sharing als das Teilen von Fahrzeugen unter Bekannten. In Abgrenzung dazu lässt sich die herkömmliche Autovermietung nennen, die langfristigere Konditionen bietet.
  • Beim Business Car-Sharing wird der eigene Fuhrpark reduziert und stattdessen eine Kooperation mit einem lokalen Car-Sharing-Anbieter eingegangen. Die Mitarbeiter können die Fahrzeuge bedarfsgerecht zu gewerblichen Zwecken nutzen.

Praxisbeispiele

  • Der Finanzdienstleister AXA hat 2014 mit der Einführung eines Corporate Car-Sharing begonnen. Ausgehend von der Hauptverwaltung in Köln umfasst der Fahrzeugpool aktuell 17 Fahrzeuge an sechs Standorten bundesweit. Darunter ist auch ein E-Fahrzeug. Die Fahrzeuge können zu jeder Zeit dienstlich genutzt werden und abends und am Wochenende von den Mitarbeitern zur Privatnutzung gegen ein Entgelt gebucht werden. Das Leasing der Fahrzeuge und die Vertragsverwaltung übernimmt das AXA Fuhrparkmanagement; das operative Handling erfolgt durch den Kooperationspartner.
  • Die Stadtverwaltung Paderborn hat im Rahmen eines umfassenden betrieblichen Mobilitätskonzepts einen Fahrzeugpool eingerichtet, mit dem der gesamte dienstliche Verkehr abgewickelt werden soll. Für eine zusätzliche Auslastung der Fahrzeuge können die Mitarbeiter diese auch zu privaten Zwecken nutzen. Das System erfährt unter den Mitarbeitern hohe Akzeptanz und soll perspektivisch auf andere Standorte ausgeweitet werden. Weitere Details und Praxisbeispiele in der Broschüre "mobil gewinnt".

Weitere Hilfestellungen

Links

  • Bundesverband Car-Sharing [2]
  • Netzwerk intelligente Mobilität [3]

Quellen

  • Becher, A., Renner, T.. u. Tippelskirch, M. (Hrsg.) (2016): Shared E-Fleet - Fahrzeugflotten wirtschaftlich betreiben und gemeinsam nutzen. Praxisleitfaden IT-Systeme und Betreibermodelle für das intelligente Management von (Elektro-)Fahrzeugflotten. Fraunhofer Verlag, Stuttgart.
  • Fleury, S., Tom, A., Jamet, E. u. Colas-Maheux, E. (2017): What drives corporate carsharing acceptance? A French case study. In: Transportation Research Part F: Traffic Psychology and Behaviour 45, S. 218-227.
  • Natzke, N. u. Krause, T. (Hrsg.)(2015): Shared E-Fleet. Business Car Sharing der Zukunft. IKT für Elektromobilität