Parkraum

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(Bildquelle: babble - stock.adobe.com)

Dem Parkraummanagement kommt in Rahmen des „Push and Pull“-Ansatzes von betrieblichem Mobilitätsmanagement eine große Bedeutung zu, da von der Einführung eines geordneten Parkraummanagements ein starker und wirksamer Impuls auf das Mobilitätsgeschehen ausgeht. Das kostenlose Bereitstellen von Autostellflächen auf dem Betriebsgelände ist derzeit weit verbreitet und wird von den Beschäftigten vielfach als Selbstverständlichkeit angesehen. Daher ist sorgfältig zu erwägen, ob und in welcher Form ein Parkraummanagement oder gar eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden sollen. Auch die Rahmenbedingungen sind mitentscheidend für diese Maßnahme, die idealerweise auch immer Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen eines Mobilitätskonzepts sein sollte. Gerade durch flankierende Maßnahmen (zur Förderung von Fahrgemeinschaften oder der Nutzung von Fahrrad/Bus/Bahn statt Auto) kann Parkraummanagement wirksam dazu beitragen, vorhandenen „Parkdruck“ (Parkraumknappheit, da Nachfrage die vorhandene Stellplatzkapazität überschreitet) zu beseitigen. Deshalb kann ein effektives Parkraummanagement in Verbindung mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements als Alternative für den kostenintensiven Zubau weiteren Parkraums besonders in Frage.

Maßnahmen(bündel)

Parkraumlenkung

Weit verbreitet ist “Parkraummanagement” nach der “Windhundmethode”: wer zuerst kommt, findet einen Parkplatz; sind alle Parkflächen besetzt, haben andere das Nachsehen. Das führt häufig zu Unmut, ebenso wie Wartelisten für Parkberechtigungen. Auch wildes Abstellen von Fahrzeugen auf dafür nicht vorgesehenen Flächen oder das Parken von Mitarbeiterfahrzeugen auf Besucherparkplätzen ist ein vielfach anzutreffendes Problem. Wo Parkraum knapp ist (beispielsweise wegen Platzbedarf für Büro/Zweckbauten bei Wachstum oder auch zeitweise wegen Baumaßnahmen), ist geordnetes Parkraummanagement geboten. Grundlegend hierfür ist, dass nach einem durchdachten Konzept das Parken geordnet und geregelt wird. Parkberechtigungen werden nach bestimmten Kriterien vergeben. Flankierend sind Zufahrtbeschränkungen (Schilder, besser jedoch Parkschranken) vorzusehen. Bevorzugte Parkmöglichkeiten (sprich: an besonders eingangsnahen Stellen) werden häufig vorzusehen sein für:

  • Gehbehinderte
  • BesucherInnen
  • Kurzzeitparker (bis 2 Std, ggf. Parkscheibenregelung)

Auch sollte für BesucherInnen und MitarbeiterInnen an Stellflächen/Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gedacht werden. Im Pool genutzte Firmenfahrzeuge und Funktions-Firmenfahrzeuge (z.B. von Außendienstlern) werden regelmäßig ebenfalls auf den Firmenparkplätzen abzustellen sein. Bei den verbleibenden Parkflächen für private Mitarbeiterfahrzeuge (auch für überwiegend nur privat genutzte Dienstwagen) sollten bevorzugte Stellen für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge ausgewiesen werden. Auch für Kleinwagen könnten begehrte Stellflächen geschaffen werden, während großvolumige Fahrzeuge (z.B. SUVs) größer abmarkierte Parkplätze benötigen. Bei der Vergabe von grundsätzlichen Parkberechtigungen können z.B. nachstehende Kriterien zur Grundlage gemacht werden, die in etwa versuchen abzubilden, wie zwingend/notwendig eine Autonutzung ist:

  • Nähe des Wohnorts zum Arbeitsort
  • Verfügbarkeit guter Alternativen, insbesondere einer guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
  • Besondere personenindividuelle Gründe (wie z.B. eine Gehbehinderung)

Eine Befristung der Parkberechtigungen und somit regelmäßige Nachprüfung ist ergänzend sinnvoll.

Parkraumbewirtschaftung

Eine noch weitergehende Form des Parkraummanagements stellt die Parkraumbewirtschaftung dar, bei der den ParkplatznutzerInnen (z.B. BesucherInnen, aber auch Beschäftigte) Nutzungsentgelte abverlangt werden. Wegen der einfachen Handhabung sind hierfür monatliche/jährliche Pauschalbeträge verbreitet, von denen jedoch weitaus geringere Anreizwirkung ausgeht, über Alternativen zur Autonutzung nachzudenken als bei nutzungsabhängiger Berechnung. Auch die Höhe des Parkentgelts spielt eine entscheidende Rolle. Vor allem in Städten können Monatsentgelte von 50 Euro bis 150 Euro angemessen sein bzw. Tagesentgelte von 2,50 Euro bis 10 Euro, wobei die Maximalkosten dann auch auf die Höhe der Monatspauschale begrenzt werden können. Ermäßigungen für bestimmte Gruppen/Anwendungsfälle können vorgesehen werden. Zur Erfassung der tatsächlichen Parkplatznutzung ist regelmäßig ein technisches System (Schranken; Zufahrtsmöglichkeit via Dienstausweis, Chip etc.) und eine entsprechende Software nötig; die Abrechnung selbst erfolgt dann monatlich/quartalsmäßig oder jährlich.

Tipps und Hinweise

(Bildquelle: MartinStr - pixabay)

Personalvertretung einbinden

Die Einführung eines Parkraummanagements stößt erfahrungsgemäß nicht bei allen Beteiligten auf Begeisterung. Daher ist die frühzeitige Einbindung der Personalvertretung wichtig. Es empfiehlt sich, das Parkraummanagement mit seinen Vorteilen und im Zusammenhang darzustellen. Dem Vorwurf, der Betrieb/Arbeitgeber wolle sich damit an seinen Beschäftigten „bereichern“, kann dadurch begegnet werden, dass die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung aufkommensneutral wieder an die MitarbeiterInnen zurückgegeben werden, z.B. in Form von Zuschüssen für ÖPNV-Fahrkarten oder fürs Fahrradleasing. Bisweilen kann die „Bewirtschaftung“ der Betriebsparkplätze auch in Hand der MitarbeiterInnen (Betriebsrat oder „Parkplatz-Mitarbeitergenossenschaft“ ) oder eines externen Betreibers gelegt werden.

Kosten des Parkraums darstellen

Zur Argumentation empfiehlt sich zudem, eine Vollkostenrechnung für einen Autoparkplatz auf dem Betriebsgelände zu erstellen, die dann neben den laufenden Betriebskosten (Reinigung, Beleuchtung, Winterdienst, Pflege, Instandhaltung) auch die Baukosten und den „Grundstücksflächenwert“ angemessen berücksichtigt bzw. hilfsweise tatsächlich anfallende oder fiktive marktgängige Mietkosten. Dieser „Wert“ und damit dessen Subventionierung durch den Betrieb kommt regelmäßig nur den autonutzenden Beschäftigten zugute. Besonderen Wert sollte auch auf eine umfassende Kommunikation und Begründung des Konzepts gelegt werden.

Problemen mit Anwohnern vorbeugen

Parkraummanagement wird zudem in dem Maße wirkungslos bleiben, in dem in unmittelbarerer Nähe zum Firmenstandort alternative (öffentliche) Parkmöglichkeiten bestehen. Wo jedoch durch Mitarbeiterfahrzeuge Wohnstraßen zugeparkt werden, ist mit erheblichen Problemen mit den AnwohnerInnen zu rechnen. Solange die Kommune hier nicht ebenfalls mitzieht (z.B. Anwohnerparken einführt; Falschparkerkontrolle), ist von Parkraumbewirtschaftung eher abzuraten.

Realistischen Bedarf abschätzen

Grundlegend vorteilhaft bei der Zuteilung von Parkberechtigungen ist es, keinen individuell zugeordneten Parkplatz zuzuteilen. Da ohnehin nicht alle MitarbeiterInnen stets anwesend sind (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen) ist eine bessere Ausnutzung der Parkplätze möglich, indem – standortabhängig – 1,5 bis 2 mal so viele Parkberechtigungen erteilt werden, wie tatsächlich Parkplätze vorhanden sind.

Praxisbeispiele

  • Das Universitätsklinikum Freiburg hat 2004 ein Parkraummanagement mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ganz entscheidend zur Akzeptanz dieser Maßnahmen hat beigetragen, dass zeitgleich ein vergünstigtes JobTicket (zur ÖPNV-Nutzung) für die Beschäftigten eingeführt wurde. Der Zuschuss zum JobTicket wird aus den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung finanziert. (Quelle, Verweis, Link ergänzen)
  • Um den Umstieg der MitarbeiterInnen und BesucherInnen der Von Bodelschwinghschen Anstalten Bielefeld vom Auto auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu fördern und eine gewisse „Parkanarchie“ abzuschaffen, wurde in Abstimmung mit der Stadt Bielefeld eine Parkraumbewirtschaftung für Bethel eingeführt. Die Einnahmen werden zweckgebunden verwendet. Neben der Abdeckung der durch die Parkraumbewirtschaftung entstehenden Kosten dienen sie z.B. zur Finanzierung von Fahrradabstellanlagen. (Quelle, Verweis, Link)
  • Durch einen Standortwechsel erhöhte sich beim Gesundheitsdienstleister McKesson Europe AG (ehemals Celesio AG Karlsruhe) der Parkraumdruck. Diese Herausforderung meisterte das Unternehmen mit der Einführung von Parkplatzgebühren und gleichzeitiger Bezuschussung der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Mehr Details in der Broschüre "mobil gewinnt".
  • Durch eine Erweiterung des Dienstsitzes im Finanzamt Offenburg stehen zeitweise 30 % weniger Behördenparkplätze zur Verfügung. Aus diesem Anlass heraus wurde ein Mobilitätskonzept entwickelt, das neue Angebote schafft und vorhandene Angebote optimiert. Dabei sollen insbesondere die Voraussetzungen für Fahrradnutzung und Elektromobilität verbessert werden. Steckbrief "mobil gewinnt"

Weitere Hilfestellungen

Quellen und Links

  • Weitere Infos zum Thema Parkraumbewirtschaftung unter [1]

Ansprechpartner

  • Der Bundesverband Parken e.V. fördert den Erfahrungsaustausch und die Kommunikation für die Betreiber von Parkhäusern. Infos unter [2]