Analysen im Betrieblichen Mobilitätsmanagement
Inhaltsverzeichnis
Wozu Analyse?
Die Verkehrsmittelwahl der Beschäftigten wird von zahlreichen Faktoren geprägt. Dies sind vor allem • verkehrliche Rahmenbedingungen am Standort bzw. im Betrieb, • die konkreten Arbeitswege sowie • individuelle Verhaltensmuster und Präferenzen der Beschäftigten.
Ohne Kenntnis dieser Faktoren lassen sich die Rahmenbedingungen für die Verkehrsmittelwahl kaum gezielt optimieren. Am Anfang des betrieblichen Mobilitätsmanagements sollten daher stets entsprechende Analysen stehen. Ziel ist es • die Potentiale des betrieblichen Mobilitätsmanagements zu ermitteln, • Anhaltspunkte für eine möglichst effektive und effiziente Auswahl und Gestaltung der Maßnahmen zu erhalten und schließlich • die gesteckten Ziele zu überprüfen, um ggf. auch nachsteuern zu können.
Folgende Instrumente haben sich mittlerweile bewährt und werden heute von den meisten professionellen Mobilitätsmanagement-Beratern und -Dienstleistern eingesetzt: • Standort- und Betriebs-Check • Wohnstandortanalyse • Mitarbeiterbefragung
Einfache Analysen sind teilweise mit eigenen Ressourcen leistbar. Um das volle Potential eines systematischen Mobilitätsmanagements zu nutzen, empfiehlt es sich allerdings, die Unterstützung professioneller Berater und Dienstleister in Anspruch zu nehmen.
Der Standort- und Betriebs-Check
In einem ersten Schritt sollte die Ausgangslage überprüft werden. Dabei sollten beispielsweise folgende Aspekte in den Blick genommen werden: • Wie ist das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel? Welche Haltepunkte liegen in Betriebsnähe und von welchen Linien werden sie wie regelmäßig bedient? • Gibt es bereits eine Unterstützung für ÖV-Pendler wie etwa ein Jobticket? • Wie sieht die Infrastruktur für Fahrradfahrer aus (Abstellanlagen, Duschen, Spinde etc.)? Gibt es für sie weitere Serviceleistungen? • Werden Beschäftigte bei der Bildung und Nutzung von Fahrgemeinschaften unterstützt? • Wie ist die Stellplatzsituation auf dem Betriebsgelände und im direkten Umfeld (Verfügbarkeit, Auslastung, Bewirtschaftung etc.)? • Welche konkreten Belastungen hat der Betrieb durch einen hohen Anteil an Pkw-Alleinfahrten? Was sind die Motive zu einer Verbesserung der Situation?
Die Wohnstandortanalyse
Sehr aufschlussreich ist auch eine so genannte Wohnstandortanalyse: Auf Basis der anonymisierten Wohnstandortdaten der Belegschaft (empfehlenswert sind mindestens Postleitzahl, Ort und Straße) werden Entfernungs- und Herkunfts-Cluster gebildet und auf einer Umgebungskarte dargestellt. Gerade in der Zusammenschau mit Haltepunkten und Linien des ÖV wird der dringendste Handlungsbedarf schon oft auf einen Blick sichtbar. Aber auch Potentiale für die Fahrgemeinschaftsbildung lassen sich so schnell identifizieren.
Die Mitarbeiterbefragung
Im Zentrum des Mobilitätsmanagements stehen die Beschäftigten. Am wichtigsten ist es daher, diese Zielgruppe, ihr Verkehrsverhalten, ihre Präferenzen und Wünsche so gut wie möglich kennenzulernen. Vor allem gilt es zu herauszufinden, wie häufig für welche Distanzen welche Verkehrsmittel genutzt werden. Auf dieser Basis lässt sich bereits ein entfernungsabhängiger Modal Split (die Verteilung der verschiedenen Verkehrsmittel) ermitteln: Ist beispielsweise im Nahbereich bis fünf Kilometer der Fahrrad-Anteil niedrig und der Pkw-Anteil hoch, deutet dies auf entsprechende Umsteiger-Potentiale und ein sinnvolles Handlungsfeld für das betriebliche Mobilitätsmanagement hin. Wichtig ist es, dabei nach Sommer und Winter zu differenzieren und eine mögliche Kombination verschiedener Verkehrsmittel oder auch kombinierte Wege in den Blick zu nehmen. Wiederholte Befragungen nach Einführung des betrieblichen Mobilitätsmanagements geben Aufschluss darüber, wie wirksam die Maßnahmen sind und wo möglicherweise nachjustiert werden sollte.
Datenschutz ernst nehmen!
Bei der Wohnstandortanalyse werden zwar anonymisierte Daten genutzt, und auch die Mitarbeiterbefragung erfolgt natürlich anonym und freiwillig. Dennoch sollte das Thema Datenschutz sehr ernst genommen werden, vor allem auch dann, wenn externe Berater oder Dienstleister mit der Durchführung beauftragt werden sollen. Am besten werden der oder die Datenschutzbeauftrage sowie der Betriebs- oder Personalrat rechtzeitig informiert und eingebunden. Dann steht einer erfolgreichen Analyse und Erhebung in der Regel nichts im Wege.