Parkraum
Dem Parkraummanagement kommt in Rahmen des „Push and Pull“-Ansatzes von betrieblichem Mobilitätsmanagement eine große Bedeutung zu, da von der Einführung eines geordneten Parkraummanagements ein starker und wirksamer Impuls auf das Mobilitätsgeschehen ausgeht. Das kostenlose Bereitstellen von Autostellflächen auf dem Betriebsgelände ist derzeit weit verbreitet und wird von den Beschäftigten vielfach als Selbstverständlichkeit angesehen. Daher ist sorgfältig zu erwägen, ob und in welcher Form ein Parkraummanagement oder gar eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden sollen, und auch die Rahmenbedingungen sind mitentscheidend für diese Maßnahme, die idealerweise auch immer Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen eines Mobilitätskonzepts sein sollte. Gerade durch flankierende Maßnahmen (zur Förderung von Fahrgemeinschaften oder der Nutzung von Fahrrad/Bus/Bahn statt Auto) kann Parkraummanagement wirksam dazu beitragen, vorhandenen „Parkdruck“ (Parkraumknappheit, da Nachfrage die vorhandene Stellplatzkapazität überschreitet) zu beseitigen und kommt daher als Alternative für den kostenintensiven Zubau weiteren Parkraums besonders in Frage.
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmen(bündel)
Weit verbreitet ist “Parkraummanagement” nach der “Windhundmethode”: wer zuerst kommt, findet einen Parkplatz; sind alle Parkflächen besetzt, haben andere das Nachsehen. Das führt häufig zu Unmut, ebenso wie Wartelisten für Parkberechtigungen. Auch wildes Abstellen von Fahrzeugen auf dafür nicht vorgesehenen Flächen oder das Parken von Mitarbeiterfahrzeugen auf Besucherparkplätzen ist ein vielfach anzutreffendes Problem. Wo Parkraum knapp ist, (z.B. wg Platzbedarf für Büro/Zweckbauten bei Wachstum oder auch zeitweise wg Baumaßnahmen etc.), ist geordnetes Parkraummanagement geboten. Grundlegend hierfür ist, dass nach einem durchdachten Konzept das Parken geordnet und geregelt wird. Parkberechtigungen werden nach bestimmten Kriterien vergeben. Flankierend sind Zufahrtbeschränkungen (Schilder, besser jedoch Parkschranken) vorzusehen. Bevorzugte Parkmöglichkeiten (sprich: an besonders eingangsnahen Stellen) werden häufig vorzusehen sein für: - Gehbehinderte - Besucher - Kurzzeitparker (bis 2 Std, ggf. Parkscheibenregelung) Auch sollte für Besucher und Mitarbeiter an Stellflächen/Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge gedacht werden. Im Pool genutzte Firmenfahrzeuge und Funktions-Firmenfahrzeuge (z.B. von Außendienstlern) werden regelmäßig ebenfalls auf den Firmenparkplätzen abzustellen sein. Bei den verbleibenden Parkflächen für private Mitarbeiterfahrzeuge (auch für überwiegend nur privat genutzte Dienstwagen) sollten bevorzugte Stellen für Fahrgemeinschaftsfahrzeuge ausgewiesen werden. Auch für Kleinwagen könnten begehrte Stellflächen geschaffen werden, während großvolumige Fahrzeuge (z.B. SUVs) größer abmarkierte Parkplätze benötigen. Bei der Vergabe von grundsätzlichen Parkberechtigungen können z.B. nachstehende Kriterien zur Grundlage gemacht werden, die in etwa versuchen abzubilden, wie zwingend/notwendig eine Autonutzung ist: wie z.B. die Nähe des Wohnorts zum Arbeitsort oder die Verfügbarkeit guter Alternativen, insbesondere einer guten Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Besondere personenindividuelle Gründe (wie z.B. Gehbehinderung) gehen diesen Sachkriterien grundlegend vor. Eine Befristung der Parkberechtigungen und somit regelmäßige Nachprüfung ist ergänzend sinnvoll Eine noch weitergehende Form des Parkraummanagements stellt die Parkraumbewirtschaftung dar, bei der den Parkplatznutzern (z.B. Besucher, aber auch Beschäftigte) Nutzungsentgelte abverlangt werden. Wegen der einfachen Handhabung sind hierfür monatliche/jährliche Pauschalbeträge verbreitet, von denen jedoch weitaus geringere Anreizwirkung ausgeht, über Alternativen zur Autonutzung nachzudenken als von taggenauer Berechnung. Je nach Standort, spielt die Höhe des Parkentgelts ebenfalls eine entscheidende Rolle. Vor allem in Städten können Monatsentgelte von 50 € – 150 € angemessen sein bzw. Tagesentgelte von mind. 2,50 € - 10 €, wobei die Maximalkosten dann auch auf die Höhe der Monatspauschale begrenzt werden können. Ermäßigungen für bestimmte Gruppen/Anwendungsfälle können vorgesehen werden. Zur Erfassung der tatsächlichen Parkplatznutzung ist regelmäßig ein technisches System (Schranken; Zufahrtsmöglichkeit via Dienstausweis, Chip etc.) und eine entsprechende Software nötig; die Abrechnung selbst erfolgt dann monatlich/quartalsmäßig oder jährlich.
Tipps und Hinweise
Die Einführung eines Parkraummanagements stößt erfahrungsgemäß nicht bei allen beteiligten auf Begeisterung. Daher ist die frühzeitige Einbindung der Personalvertretung wichtig. Es empfiehlt sich, das Parkraummanagement mit seinen Vorteilen und im Zusammenhang darzustellen. Dem Vorwurf, der Betrieb/Arbeitgeber“ wolle sich damit an seinen Beschäftigten „bereichern“, kann dadurch begegnet werden, dass die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung aufkommensneutral wieder an die Mitarbeiter zurückgegeben werden, z.B. in Form von Zuschüssen für ÖPNV-Fahrkarten oder fürs Fahrradleasing. Bisweilen kann die „Bewirtschaftung“ der Betriebsparkplätze auch in Hand der Mitarbeiter (Betriebsrat oder „Parkplatz-Mitarbeitergenossenschaft“ ) oder eines externen Betreibers gelegt werden. Zur Argumentation empfiehlt sich zudem, eine Vollkostenrechnung für einen Autoparkplatz auf dem Betriebsgelände zu erstellen, die dann neben den laufenden Betriebskosten (Reinigung, Beleuchtung, Winterdient, Pflege, Instandhaltung) auch die Baukosten und den „Grundstücksflächenwert“ angemessen berücksichtigt bzw. hilfsweise tatsächlich anfallende oder fiktive marktgängige Mietkosten. Dieser „Wert“ und damit dessen Subventionierung durch den Betrieb kommt regelmäßig nur den autonutzenden Beschäftigten zugute. Besonderen Wert sollte auch auf eine umfassende Kommunikation und Begründung des Konzepts gelegt werden. Parkraummanagement wird zudem in dem Maße wirkungslos bleiben, in dem in unmittelbarerer Nähe zum Firmenstandort alternative, (öffentliche) Parkmöglichkeiten bestehen. Wo jedoch durch Mitarbeiterfahrzeuge Wohnstraßen zugeparkt werden, ist mit erheblichen Problemen mit den Anwohnern zu rechnen. Solange die Kommune hier nicht ebenfalls mitzieht (z.B. Anwohnerparken einführt; Falschparkerkontrolle), ist von Parkraumbewirtschaftung eher abzuraten. Grundlegend vorteilhaft bei der Zuteilung von Parkberechtigungen ist es, keinen individuell zugeordneten Parkplatz zuzuteilen. Da ohnehin nicht alle Mitarbeiter stets anwesend sind (Urlaub, Krankheit, Dienstreisen) ist eine bessere Ausnutzung der Parkplätze möglich und können – standortabhängig – 1,5 bis 2 mal soviele Parkberechtigungen erteilt werden, wir tatsächlich Parkplätze vorhanden sind. Parkraummanagement bringt Ordnung in Durcheinander beim Parken, hilft dem Betrieb Kosten zu sparen (für Parkplatzzubau) und hat auch für die weiterhin mit dem Auto anreisenden Beschäftigten den Vorteil, dank verminderten Parkproblems dann leichter einen Parkplatz finden zu können.
Praxisbeispiele
Das Universitätsklinikum Freiburg hat 2004 ein Parkraummanagement mit Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ganz entscheidend zur Akzeptanz dieser Maßnahmen hat beigetragen, dass zeitgleich ein vergünstigtes JobTicket (zur ÖPNV-Nutzung) für die Beschäftigten eingeführt wurde. Der Zuschuss zum JobTicket wird aus den Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung finanziert. Um den Umstieg der Mitarbeiter und Besucher der Von Bodelschwinghschen Anstalten Bielefeld vom Auto auf die Verkehrsmittel des Umweltverbunds zu fördern und eine gewisse „Parkanarchie“ abzuschaffen, wurde in Abstimmung mit der Stadt Bielefeld eine Parkraumbewirtschaftung für Bethel eingeführt. Die Einnahmen werden zweckgebunden verwendet. Neben der Abdeckung der durch die Parkraumbewirtschaftung entstehenden Kosten dienen sie z.B. zur Finanzierung von Fahrradabstellanlagen.