Nutzung des öffentlichen Verkehrs: Unterschied zwischen den Versionen
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− | In Regionen, in denen der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist, stellt die Nutzung von Bus und Bahn eine geeignete Alternative zum Pkw dar. Der öffentliche Verkehr ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern im Vergleich zu den Kosten eines Pkw auch deutlich günstiger. Darüber hinaus bewegen sich Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, mehr als Autofahrer und fühlen sich mitunter weniger gestresst. | + | In Regionen, in denen der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist, stellt die Nutzung von Bus und Bahn eine geeignete Alternative zum Pkw dar. Der öffentliche Verkehr ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern im Vergleich zu den Kosten eines Pkw auch deutlich günstiger. Darüber hinaus bewegen sich Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, mehr als Autofahrer und fühlen sich mitunter weniger gestresst, da die Fahrt für private oder berufliche Lektüre genutzt werden kann. |
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'''Jobtickets und bezuschusste Monatskarten''' | '''Jobtickets und bezuschusste Monatskarten''' | ||
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− | Sofern der örtliche Verkehrsverbund kein | + | Um die Potenziale des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu heben, können Betriebe an zahlreichen Stellschrauben drehen. Die wohl bekannteste Maßnahme ist die Bereitstellung eines Job-Tickets, das Mitarbeiter über ihren Arbeitgeber beziehen können. Da viele Verkehrsunternehmen und -verbände ab einer gewissen Mindestabnahmemenge Rabatte gewähren und die Betriebe teils selbst einen Zuschuss zahlen, ist das Job-Ticket vergünstigt. Manchmal ist ein Arbeitgeberzuschuss auch Voraussetzung, um das Angebot überhaupt zu erhalten. Das Job-Ticket bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile: Wer ein Job-Ticket bezieht, kann es auch in der Freizeit nutzen und am Abend oder am Wochenende vielerorts eine weitere Person kostenlos mitnehmen. Einige Verkehrsverbünde bieten außerdem vergünstigte Bike- und Car-Sharing-Tarife für Job-Ticket-Abonnenten an oder stellen Schnupper-Job-Tickets zur Verfügung. |
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+ | Sofern der örtliche Verkehrsverbund kein Job-Ticket anbietet, können Betriebe den Kauf einer normalen Monatskarte bezuschussen. Zwar ist diese freiwillige Zusatzleistung – wie das bezuschusste Job-Ticket – mit Kosten verbunden, doch im steigenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte kann sich diese Investition lohnen. Darüber hinaus verringert ein hoher Anteil an ÖV-Pendlern im Betrieb den Parkraumbedarf. | ||
'''Verhandlungen mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb''' | '''Verhandlungen mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb''' | ||
− | So sinnvoll finanzielle Anreize in Form eines | + | So sinnvoll finanzielle Anreize in Form eines Job-Tickets auch sein können – nicht überall entscheidet der Preis über die Wahl des Verkehrsmittels. Fährt der Bus zu für die Beschäftigten ungünstigen Zeiten, oder ist die nächste Haltestelle weit entfernt, ist das für potenzielle ÖV-Nutzer wenig attraktiv. Genauso meiden Beschäftigte öffentliche Verkehrsmittel, wenn sich bestimmte Linien immer wieder verspäten oder Haltestellenbereiche unregelmäßig gereinigt werden. In diesen Fällen sollten Unternehmen im Dialog mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb eine mögliche Anpassung des Nahverkehrsangebotes an die betrieblichen Rahmenbedingungen diskutieren. Wer darüber hinaus benachbarte Betriebe oder die Kommune einbezieht, erhöht seine Verhandlungschancen. Dasselbe gilt für die Bereitstellung konkreter Zahlen über das Potenzial möglicher Bus- und Bahn-Nutzer (z. B. durch geeignete [[Analysen]]). |
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'''Dienstreiserichtlinien und BahnCards''' | '''Dienstreiserichtlinien und BahnCards''' | ||
− | Auch auf Dienstreisen können Beschäftigte umweltfreundlich unterwegs sein. Mit einer verbindlichen Regelung für die Verkehrsmittelwahl können Betriebe | + | Auch auf Dienstreisen können Beschäftigte umweltfreundlich unterwegs sein. Mit einer verbindlichen Regelung für die Verkehrsmittelwahl können Betriebe z. B. das Bahnfahren fördern und obendrein, je nach Reisehäufigkeit, BahnCards zur Verfügung stellen. Je nach BahnCard werden die Bahntickets dann um 25 oder 50 Prozent günstiger; mit einer BahnCard 100 entfällt der Kauf einer Fahrkarte sogar komplett (inklusive des Nahverkehrs). Zudem existieren in vielen Unternehmen Regelungen, dass die BahnCard auch für private Fahrten genutzt werden darf. |
'''Interne Kommunikation der Angebote''' | '''Interne Kommunikation der Angebote''' | ||
− | Ein gutes | + | Ein gutes ÖV-Angebot und eine bezuschusste Monatskarte sind eine gute Basis aber kein Garant dafür, dass ein Großteil der Belegschaft auf Bus und Bahn umsteigt. Vielmehr müssen diese Angebote dauerhaft an die Beschäftigten kommuniziert werden, z. B. über das Intranet, Aushänge oder Hinweise in der Mitarbeiterzeitung. Wer jahrelang mit dem Auto gefahren ist, weiß vielleicht nicht, dass inzwischen eine durchgängige Busverbindung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte existiert oder wo die nächste Haltestelle zu finden ist. Mit einer individuellen Beratung können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für die Nutzung des ÖV sensibilisieren. Dieses Engagement zahlt sich besonders bei neuen Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsgesprächs aus. Sie müssen ihren täglichen Weg erst organisieren und stehen Empfehlungen zur Verkehrsmittelwahl besonders offen gegenüber (siehe auch [[Interne Kommunikation]]) |
== Tipps und Hinweise == | == Tipps und Hinweise == | ||
− | + | Auch die Deutsche Bahn bietet Job-Tickets für den Nah- und Fernverkehr an. Der Preis berechnet sich individuell nach der Strecke, der Klasse und den Zügen [https://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/fern-und-nahverkehr/jobticket.shtml] | |
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− | Als monetäre Leistung des Arbeitgebers an | + | Als monetäre Leistung des Arbeitgebers an die ArbeitnehmerInnen ist ein Zuschuss zum Jobticket bzw. zu einer Monatskarte steuerlich relevant: Sofern der Zuschuss auf den Bruttolohn aufgeschlagen wird, muss der Arbeitnehmer diesen voll versteuern. Darüber hinaus haben ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber für den Zuschuss Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Günstiger ist in den meisten Fällen eine pauschale Versteuerung von 15 Prozent des Fahrgeldzuschusses durch den Arbeitgeber. Sozialabgaben werden in der Regel nicht fällig. Die Steuer kann der Arbeitgeber entweder selbst übernehmen oder aber er reicht diese an den/die ArbeitnehmerIn weiter. Völlig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist der Fahrgeldzuschuss, wenn er als Sachbezug gewährt wird. Vorausgesetzt, eine monatliche Grenze von 44 Euro wird nicht überschritten. Andernfalls ist er vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig. |
== Praxisbeispiele == | == Praxisbeispiele == | ||
− | Gute Beispiele für Betriebe, die ihren Beschäftigten ein | + | Gute Beispiele für Betriebe, die ihren Beschäftigten ein Job-Ticket oder eine BahnCard zur Verfügung stellen, sind in der [https://www.mobil-gewinnt.de/data/dokumente/mobil_gewinnt_best_practice_final.pdf Best Practice-Broschüre], die im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt“ entstanden ist, aufgeführt: |
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− | - | + | * Das Pharmaunternehmen McKesson bezuschusst das ÖPNV-Monatsticket für Mitarbeiter mit 30 Euro. |
+ | * Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt über speziell für das Thema Mobilität eingerichtete Informationskanäle sicher, dass Beschäftigte stets über Alternativen und Angebote informiert sind, zum Beispiel mittels eines Fahrtkostenrechners sowie eines eigens gestalteten Logos, womit alle relevanten Angebote gekennzeichnet werden. | ||
+ | * Der IT-Dienstleister PRIOR1 hat Anreizsysteme zur Nutzung der Bahn für Dienstreisen entwickelt, zum Beispiel mit Hilfe von Prämien für zurück gelegte Kilometer mit dem Zug und der Beteiligung der Mitarbeiter an den dadurch eingesparten Kosten. | ||
+ | * Der Paulaner-Bus in München Langwied wurde nach einem Unternehmensumzug in Kooperation mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb eingerichtet. Durch die zusätzliche Schaffung eine Betriebsbusses profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch angrenzende Ortschaften, die eventuell dadurch eine öffentliche Anbindung erhalten. | ||
+ | * Der katholische Hospitalverbund Hellweg setzt auf eine effiziente Verknüpfung von Mobilitätsmaßnahmen. Darunter sind saisonale Jobtickets und Regelungen für Dienstreisen, die öffentlichen Personenverkehr privilegieren, zur Stärkung der Nutzung des ÖPNV vorgesehen. [https://mobil-gewinnt.de/Beispiel/49/oemiv Steckbrief "mobil gewinnt"] | ||
== Weitere Hilfestellungen == | == Weitere Hilfestellungen == | ||
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'''Ansprechpartner''' | '''Ansprechpartner''' | ||
− | * | + | * Informationen zum Job-Ticket erhalten Interessierte bei den jeweiligen Verkehrsverbünden und -gesellschaften. |
− | * | + | * Der ACE Auto Club Europa bietet ein Infoblatt mit Hintergründen und Besteuerungstipps zum Download an [https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/www.ace.de/dokumente/presse/Infoblatt-Jobtickets.pdf] |
− | * | + | * Die Deutsche Bahn informiert zum Job-Ticket der DB unter [https://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/fern-und-nahverkehr/jobticket.shtml] |
Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 17:14 Uhr
In Regionen, in denen der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist, stellt die Nutzung von Bus und Bahn eine geeignete Alternative zum Pkw dar. Der öffentliche Verkehr ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern im Vergleich zu den Kosten eines Pkw auch deutlich günstiger. Darüber hinaus bewegen sich Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, mehr als Autofahrer und fühlen sich mitunter weniger gestresst, da die Fahrt für private oder berufliche Lektüre genutzt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmen(bündel)
Jobtickets und bezuschusste Monatskarten
Um die Potenziale des öffentlichen Verkehrs (ÖV) zu heben, können Betriebe an zahlreichen Stellschrauben drehen. Die wohl bekannteste Maßnahme ist die Bereitstellung eines Job-Tickets, das Mitarbeiter über ihren Arbeitgeber beziehen können. Da viele Verkehrsunternehmen und -verbände ab einer gewissen Mindestabnahmemenge Rabatte gewähren und die Betriebe teils selbst einen Zuschuss zahlen, ist das Job-Ticket vergünstigt. Manchmal ist ein Arbeitgeberzuschuss auch Voraussetzung, um das Angebot überhaupt zu erhalten. Das Job-Ticket bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile: Wer ein Job-Ticket bezieht, kann es auch in der Freizeit nutzen und am Abend oder am Wochenende vielerorts eine weitere Person kostenlos mitnehmen. Einige Verkehrsverbünde bieten außerdem vergünstigte Bike- und Car-Sharing-Tarife für Job-Ticket-Abonnenten an oder stellen Schnupper-Job-Tickets zur Verfügung.
Sofern der örtliche Verkehrsverbund kein Job-Ticket anbietet, können Betriebe den Kauf einer normalen Monatskarte bezuschussen. Zwar ist diese freiwillige Zusatzleistung – wie das bezuschusste Job-Ticket – mit Kosten verbunden, doch im steigenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte kann sich diese Investition lohnen. Darüber hinaus verringert ein hoher Anteil an ÖV-Pendlern im Betrieb den Parkraumbedarf.
Verhandlungen mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb
So sinnvoll finanzielle Anreize in Form eines Job-Tickets auch sein können – nicht überall entscheidet der Preis über die Wahl des Verkehrsmittels. Fährt der Bus zu für die Beschäftigten ungünstigen Zeiten, oder ist die nächste Haltestelle weit entfernt, ist das für potenzielle ÖV-Nutzer wenig attraktiv. Genauso meiden Beschäftigte öffentliche Verkehrsmittel, wenn sich bestimmte Linien immer wieder verspäten oder Haltestellenbereiche unregelmäßig gereinigt werden. In diesen Fällen sollten Unternehmen im Dialog mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb eine mögliche Anpassung des Nahverkehrsangebotes an die betrieblichen Rahmenbedingungen diskutieren. Wer darüber hinaus benachbarte Betriebe oder die Kommune einbezieht, erhöht seine Verhandlungschancen. Dasselbe gilt für die Bereitstellung konkreter Zahlen über das Potenzial möglicher Bus- und Bahn-Nutzer (z. B. durch geeignete Analysen).
Dienstreiserichtlinien und BahnCards
Auch auf Dienstreisen können Beschäftigte umweltfreundlich unterwegs sein. Mit einer verbindlichen Regelung für die Verkehrsmittelwahl können Betriebe z. B. das Bahnfahren fördern und obendrein, je nach Reisehäufigkeit, BahnCards zur Verfügung stellen. Je nach BahnCard werden die Bahntickets dann um 25 oder 50 Prozent günstiger; mit einer BahnCard 100 entfällt der Kauf einer Fahrkarte sogar komplett (inklusive des Nahverkehrs). Zudem existieren in vielen Unternehmen Regelungen, dass die BahnCard auch für private Fahrten genutzt werden darf.
Interne Kommunikation der Angebote
Ein gutes ÖV-Angebot und eine bezuschusste Monatskarte sind eine gute Basis aber kein Garant dafür, dass ein Großteil der Belegschaft auf Bus und Bahn umsteigt. Vielmehr müssen diese Angebote dauerhaft an die Beschäftigten kommuniziert werden, z. B. über das Intranet, Aushänge oder Hinweise in der Mitarbeiterzeitung. Wer jahrelang mit dem Auto gefahren ist, weiß vielleicht nicht, dass inzwischen eine durchgängige Busverbindung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte existiert oder wo die nächste Haltestelle zu finden ist. Mit einer individuellen Beratung können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für die Nutzung des ÖV sensibilisieren. Dieses Engagement zahlt sich besonders bei neuen Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsgesprächs aus. Sie müssen ihren täglichen Weg erst organisieren und stehen Empfehlungen zur Verkehrsmittelwahl besonders offen gegenüber (siehe auch Interne Kommunikation)
Tipps und Hinweise
Auch die Deutsche Bahn bietet Job-Tickets für den Nah- und Fernverkehr an. Der Preis berechnet sich individuell nach der Strecke, der Klasse und den Zügen [1]
Rechtliches
Als monetäre Leistung des Arbeitgebers an die ArbeitnehmerInnen ist ein Zuschuss zum Jobticket bzw. zu einer Monatskarte steuerlich relevant: Sofern der Zuschuss auf den Bruttolohn aufgeschlagen wird, muss der Arbeitnehmer diesen voll versteuern. Darüber hinaus haben ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber für den Zuschuss Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Günstiger ist in den meisten Fällen eine pauschale Versteuerung von 15 Prozent des Fahrgeldzuschusses durch den Arbeitgeber. Sozialabgaben werden in der Regel nicht fällig. Die Steuer kann der Arbeitgeber entweder selbst übernehmen oder aber er reicht diese an den/die ArbeitnehmerIn weiter. Völlig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist der Fahrgeldzuschuss, wenn er als Sachbezug gewährt wird. Vorausgesetzt, eine monatliche Grenze von 44 Euro wird nicht überschritten. Andernfalls ist er vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Praxisbeispiele
Gute Beispiele für Betriebe, die ihren Beschäftigten ein Job-Ticket oder eine BahnCard zur Verfügung stellen, sind in der Best Practice-Broschüre, die im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt“ entstanden ist, aufgeführt:
- Das Pharmaunternehmen McKesson bezuschusst das ÖPNV-Monatsticket für Mitarbeiter mit 30 Euro.
- Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt über speziell für das Thema Mobilität eingerichtete Informationskanäle sicher, dass Beschäftigte stets über Alternativen und Angebote informiert sind, zum Beispiel mittels eines Fahrtkostenrechners sowie eines eigens gestalteten Logos, womit alle relevanten Angebote gekennzeichnet werden.
- Der IT-Dienstleister PRIOR1 hat Anreizsysteme zur Nutzung der Bahn für Dienstreisen entwickelt, zum Beispiel mit Hilfe von Prämien für zurück gelegte Kilometer mit dem Zug und der Beteiligung der Mitarbeiter an den dadurch eingesparten Kosten.
- Der Paulaner-Bus in München Langwied wurde nach einem Unternehmensumzug in Kooperation mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb eingerichtet. Durch die zusätzliche Schaffung eine Betriebsbusses profitieren nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch angrenzende Ortschaften, die eventuell dadurch eine öffentliche Anbindung erhalten.
- Der katholische Hospitalverbund Hellweg setzt auf eine effiziente Verknüpfung von Mobilitätsmaßnahmen. Darunter sind saisonale Jobtickets und Regelungen für Dienstreisen, die öffentlichen Personenverkehr privilegieren, zur Stärkung der Nutzung des ÖPNV vorgesehen. Steckbrief "mobil gewinnt"
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