Unterstützung und Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Reduzierung der mit dem Verkehr verbundenen Nachteile (s. Kap. Gründe / Anlässe) liegt im öffentlichen Interesse. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, wie die Mobilität der Menschen verbessert und gleichzeitig die Belastungen für Mensch und Umwelt reduziert werden können.
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Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, welche die Mobilität der Menschen verbessern und gleichzeitig die Belastungen für Mensch und Umwelt reduzieren. Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe oder sonstige Anreize unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte. Auch steuerliche Anreize (zum Beispiel Dienstfahrzeug, Fahrradbeschaffung) zeigen eine lenkende Wirkung.
Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt deshalb zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Betriebe können durch öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe und andere Anreize bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte unterstützt werden.
 
  
 
== Überblick ==
 
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Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:
 
Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:
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[[File:Beratungssituation BAUM.jpg|thumb|500px|(Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)]]
  
 
'''Allgemeine Mobilitätsberatung'''  
 
'''Allgemeine Mobilitätsberatung'''  
  
Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratung erhalten. Viele regionale Verkehrsverbünde haben Beratungsstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zunehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Carsharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären.  
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Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern verschiedener Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratungen erhalten. Viele regionale Verkehrsverbände haben Anlaufstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zunehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Car-Sharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären. Im Rahmen der Initiative "mobil gewinnt" hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Betrieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018.
Im Rahmen des Modellprojektes mobil gewinnt hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Betrieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018.
 
Ebenfalls im Rahmen des Modellprojektes mobil gewinnt hat das Bundesverkehrsministerium ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Betriebe und Einrichtungen bei der Umsetzung vorbildlicher Mobilitätskonzepte finanziell unterstützt werden.[https://mobil-gewinnt.de/neu-forderrichtlinie] [https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=official_starttoofficial_view_publication&session.sessionid=3c089c2ee15489e94497ec0056ddf943&fts_search_list.selected=cb1356097ba64260&&fts_search_list.destHistoryId=70178&fundstelle=BAnz_AT_01.06.2018_B1]
 
  
 
'''Maßnahmenorientierte Unterstützung'''
 
'''Maßnahmenorientierte Unterstützung'''
  
Zur Unterstützung politischer Ziele legen Bund und Länder Förderprogramme auf, mit denen die Vorbereitung und Umsetzung bestimmter Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Aktuelles Beispiel ist das Ziel der Markteinführung von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (u.a. Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.
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Um das politische Ziel der CO2-Reduktion zu erreichen, setzen Bund und Länder auf verschiedene Förderprogramme. Sie sollen die Verbreitung und Umsetzung bestimmter Mobilitätsmanagement-Maßnahmen vorantreiben. Aktuelles Beispiel ist das Ziel des Ausbaus von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (unter anderem Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.
  
Beispiel: Übersicht der Landesregierung NRW zu Förderprogrammen im Bereich Elektromobilität [https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderprogramme/]
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Beispiel: Die Landesregierung NRW schreibt Förderprogramme im Bereich Elektromobilität aus [https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderprogramme/]. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative werden zudem innovative Projekte, zum Beispiel zum Thema Radverkehr, mit Wettbewerben und Förderprogrammen unterstützt [https://www.klimaschutz.de/].
  
 
'''Zielgruppenorientierte Unterstützung'''
 
'''Zielgruppenorientierte Unterstützung'''
  
Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Planung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Sie übernehmen deshalb gerade auch im Verkehrsbereich eine Vorbildfunktion.[https://www.zukunft-mobilitaet.net/42618/umwelt/verkehrswende-kommunen-gestaltung-buegerbeteiligung-stadtentwicklung/] Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen deshalb besondere Förderangebote zur Verfügung. Ob bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Förderangeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative: Kommunen werden in besonderer Weise bei der Gestaltung der Verkehrswende unterstützt.
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* Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Konzeption und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen besondere Förderangebote zur Verfügung, etwa bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Angeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative.
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* Lastenräder können nahezu kostenfrei in der Praxis getestet werden. Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an [https://www.dlr.de/vf/desktopdefault.aspx/tabid-2974/1445_read-49498/]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (zum Beispiel in München) [https://www.startnext.com/freie-lastenradler-muenchen]
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* Der Bau von Elektro-Ladesäulen wird vom Bund und in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst. In Nordrhein-Westfalen erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule [https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderprogramme/#c2450]
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* Das Bundesverkehrsministerium hat am 01.06.2018 eine Förderrichtlinie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement bekannt gemacht [https://mobil-gewinnt.de/neu-forderrichtlinie].
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== Praxisbeispiele ==
  
== Tipps und Hinweise ==
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Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm [http://www.baumgroup.de/] hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW errichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag wurde am 2.11.2017 gestellt und am 6.12.2017 von der Bezirksregierung bewilligt. Anfang Januar 2018 begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen [https://www.csr-news.net/news/2018/02/01/erste-oeffentliche-ladestation-fuer-elektroautos-in-heessen-eroeffnet/]. Den Ladepunkt finden Sie [https://www.plugsurfing.com/de/privatkunden/ladestations-karte.html?query=Hamm/ hier].
  
Wussten Sie, 
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[[File:Ladesäule BAUM Hamm 2018.jpg|frame|Ladeinfrastruktur B.A.U.M. Hamm 2018 (Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)]]
*  dass Sie Lastenräder kostenlos ausleihen können? Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an. [https://www.dlr.de/vf/desktopdefault.aspx/tabid-2974/1445_read-49498/]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (z.B. München [https://www.startnext.com/freie-lastenradler-muenchen].
 
 
* dass der Bau von Elektro-Ladesäulen in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst wird? In NRW zum Beispiel erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule.[https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderprogramme/#c2450]
 
  
== Praxisbeispiele ==
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== Weitere Hilfestellungen ==
  
Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW erreichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag an die Bezirksregierung wurde am 2.11.2017gestellt und am 6.12.2017 bewilligt. Anfang Januar begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen.
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'''Links zu Förderprogrammen
[[File:Example.jpg]]
 
  
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* Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" des BMVI, veröffentlicht am 01.06.2018 im Bundesanzeiger [https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_official_part], abgedruckt unter [https://mobil-gewinnt.de/neu-forderrichtlinie]
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* Förderinfo des Bundes zur Förderung von Elektromobilität [https://www.foerderinfo.bund.de/elektromobilit%C3%A4t].
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* Info zu Förderprogrammen des Bundes zu neuen Fahrzeug- und Systemtechnologien [https://www.foerderinfo.bund.de/de/verkehrstechnologien-188.php]
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* Informationen zur Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit zahlreichen Informationen auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität [https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/investive-massnahmen]
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* Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes [https://www.foerderinfo.bund.de/de/bekanntmachungen-53.php?BundLandEU=1,2,3&Thema=6]
  
== Weitere Hilfestellungen ==
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'''Ansprechpartner
  
Quellen:
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* In vielen Kommunen gibt es Ansprechpartner für das Thema Mobilität und deren Fördermöglichkeiten. In der Stadtverwaltung sind es die entsprechenden Fachabteilungen (Verkehrsplanung), Klimaschutzmanager oder Umweltämter, die Mobilitätsfragen beantworten. Die Wirtschaftsförderungen sind für Fördermittelinformationen ansprechbar. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Informationsstellen (Beispiel: Zukunftsnetz Mobilität NRW [https://zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/]).
- Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe, in: Zukunft Mobilität 2014, Quelle: [https://www.zukunft-mobilitaet.net/42618/umwelt/verkehrswende-kommunen-gestaltung-buegerbeteiligung-stadtentwicklung/]
 
- xxxx
 
  
Links:
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'''Quellen
- [http://www.example.com Link-Text]
 
  
Ansprechpartner:
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*  Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe. In: Zukunft Mobilität 2014 [https://www.zukunft-mobilitaet.net/42618/umwelt/verkehrswende-kommunen-gestaltung-buegerbeteiligung-stadtentwicklung/]
ggf. Benennung von Personen und Institutionen, die weiterhelfen können
 

Version vom 11. September 2018, 10:06 Uhr

Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, welche die Mobilität der Menschen verbessern und gleichzeitig die Belastungen für Mensch und Umwelt reduzieren. Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe oder sonstige Anreize unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte. Auch steuerliche Anreize (zum Beispiel Dienstfahrzeug, Fahrradbeschaffung) zeigen eine lenkende Wirkung.

Überblick

Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:

(Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)

Allgemeine Mobilitätsberatung

Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern verschiedener Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratungen erhalten. Viele regionale Verkehrsverbände haben Anlaufstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zunehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Car-Sharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären. Im Rahmen der Initiative "mobil gewinnt" hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Betrieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018.

Maßnahmenorientierte Unterstützung

Um das politische Ziel der CO2-Reduktion zu erreichen, setzen Bund und Länder auf verschiedene Förderprogramme. Sie sollen die Verbreitung und Umsetzung bestimmter Mobilitätsmanagement-Maßnahmen vorantreiben. Aktuelles Beispiel ist das Ziel des Ausbaus von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (unter anderem Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.

Beispiel: Die Landesregierung NRW schreibt Förderprogramme im Bereich Elektromobilität aus [1]. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative werden zudem innovative Projekte, zum Beispiel zum Thema Radverkehr, mit Wettbewerben und Förderprogrammen unterstützt [2].

Zielgruppenorientierte Unterstützung

  • Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Konzeption und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen besondere Förderangebote zur Verfügung, etwa bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Angeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative.
  • Lastenräder können nahezu kostenfrei in der Praxis getestet werden. Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an [3]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (zum Beispiel in München) [4]
  • Der Bau von Elektro-Ladesäulen wird vom Bund und in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst. In Nordrhein-Westfalen erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule [5]
  • Das Bundesverkehrsministerium hat am 01.06.2018 eine Förderrichtlinie zum betrieblichen Mobilitätsmanagement bekannt gemacht [6].

Praxisbeispiele

Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm [7] hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW errichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag wurde am 2.11.2017 gestellt und am 6.12.2017 von der Bezirksregierung bewilligt. Anfang Januar 2018 begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen [8]. Den Ladepunkt finden Sie hier.

Ladeinfrastruktur B.A.U.M. Hamm 2018 (Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)

Weitere Hilfestellungen

Links zu Förderprogrammen

  • Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" des BMVI, veröffentlicht am 01.06.2018 im Bundesanzeiger [9], abgedruckt unter [10]
  • Förderinfo des Bundes zur Förderung von Elektromobilität [11].
  • Info zu Förderprogrammen des Bundes zu neuen Fahrzeug- und Systemtechnologien [12]
  • Informationen zur Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit zahlreichen Informationen auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität [13]
  • Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes [14]

Ansprechpartner

  • In vielen Kommunen gibt es Ansprechpartner für das Thema Mobilität und deren Fördermöglichkeiten. In der Stadtverwaltung sind es die entsprechenden Fachabteilungen (Verkehrsplanung), Klimaschutzmanager oder Umweltämter, die Mobilitätsfragen beantworten. Die Wirtschaftsförderungen sind für Fördermittelinformationen ansprechbar. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Informationsstellen (Beispiel: Zukunftsnetz Mobilität NRW [15]).

Quellen

  • Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe. In: Zukunft Mobilität 2014 [16]