Digitalisierung: Multimodale Plattformen, Software, Tools und Apps

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Version vom 30. März 2021, 17:44 Uhr von Annika Jeschke (Diskussion | Beiträge)
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Grundfunktionalitäten der Softwarelösungen

Im Folgenden werden zwei Funktionalitäten beschrieben, die in den Betrieben angestrebt werden:

A) Vermittlung Mobilitätsoptionen (öffentlich zugängliche und betriebseigene) in einer App. Funktionsanforderungen sind Routing, Reservierung, Abwicklung, ggf. Abrechnung über firmenintegrierte Mobilitäts-Budgets; Aufzeigen von Umweltinformationen Kosten-/Zeitvergleich .

B) Disposition diverser eingebundener Fahrzeuge aller Art

Funktionsanforderungen sind Pooling zur standort- und besitzübergreifenden Disposition (Stichwort Corporate Sharing, d.h. Öffnung für Bewirtschaftung von Fahrzeugen Dritter und Öffnung für die Nutzung durch Dritte)

Als zentrale Herausforderungen zeigen sich:

  • Der Markt bietet zwar einzelne Tools zu Reisemanagement, Fahrgemeinschaftsvermittlung, Fuhrparkmanagement Parkplatzmanagement, Mobilitätsbudget-Abwicklung, jedoch selten integrierte oder umfassende Lösungen. Es besteht mithin die Gefahr proprietärer und fragmentierter Lösungen.
  • Die einfache Zugriffsmöglichkeit auf externe Mobilitätsdaten und deren Verarbeitung stehen den Betrieben und Softwareentwicklern nur eingeschränkt zur Verfügung.
  • Passgenaue Schnittstellen an eigene Firmensoftware (z.B. SAP) müssen aufgebaut werden. Die Tiefenintegration an eigene Dienstreiseregelungen, Abrechnungsroutinen sind für einzelne insbesondere mittelständische Betriebe unverhältnismäßig hoch.
  • Zahlreiche Anbieter befinden sich mit ihren Lösungen in der Entwicklungsphase. Für die Betriebe be-stehen Unsicherheiten, ob die Produkte bereits zuverlässig funktionieren, weiterentwickelt werden und langfristig verfügbar sind.

Vermittlung von Mobilitätsoptionen (öffentlich zugängliche und betriebseigene)

Hier geht es um komfortable Lösungen, um für individuelle Mobilitätsbedarfe der Beschäftigten von A nach B optimale Mobilitätsketten/-optionen bereitzustellen. Die Funktionen beinhalten

  • Routing
  • Reservierung
  • Abwicklung (Budget)
  • Entscheidungsunterstützende Informationen zu Umwelt, Gesundheit, Kosten und Zeit
  • Priorisierungen des Arbeitgebers.

Anders als eine öffentliche Mobilitäts-App, z.B. DB-Navigator oder die des örtlichen Verkehrsverbundes suchen Betriebe nach betriebsspezifischen integrierten Lösungen für Beschäftigte, Mieter, Besucher

  • um betriebsspezifische Mobilitätsoptionen z.B. eigene Fahrzeuge ebenfalls in den Vergleich einzubeziehen
  • um zusätzliche Informationen über Umwelteffekte, Gesundheit etc. für den Auswahlprozess anzubieten
  • um die Vorrangigkeit beeinflussen zu können (z.B. entsprechend der Dienstreise-Policy oder anhand von Budgetvorgaben).

Der Nutzen besteht insbesondere in

  • der Transparenz verfügbarer Angebote und der übergreifenden Kombination verschiedener (betriebseigener und öffentlicher) Mobilitätsdienste
  • der gebündelten Abwicklung (Reservierung, Nutzung, Abrechnung und Dokumentation)
  • der Steuerbarkeit durch den Arbeitgeber (Priorisierung, Budget, Policy)
  • dem Komfort für den Nutzenden (eine App).


Disposition eingebundener Fahrzeuge aller Art (Corporate Sharing)

Ausgehend von der Verwaltung der betriebseigenen Dienst-PKW (traditionell mit Schlüssel-Ausleihe und Fahrtenbuch) ermöglicht die Digitalisierung sowohl verschiedenste Fahrzeuge auch Fahrräder etc. betriebsübergreifend und Tresor-los, also mit App, gemeinsam zu disponieren, zu reservieren, auszuleihen und abzurechnen. Als Geschäftsmodell wird dieses insbesondere interessant

  • für eine bessere Auslastung im (eigentumsübergreifenden) Pool
  • für eine Diversifizierung des Fahrzeugparks
  • für eine standortübergreifende Disposition (pulsierendes Carsharing)
  • für die Öffnung der Nutzung der Fahrzeuge für Dritte (Corporate Sharing)
  • für den Aufbau von öffentlich zugänglichen bedarfsgerechten Mobilitätsdiensten (z.B. über Stadtwerke) in Räumen ohne kommerziellen Sharing-Anbieter mit eigener Flotte.

Die Zielgruppen können über die Beschäftigten des Einzelbetriebes hinausgehen und auch Kolleg*innen aus Nachbarbetrieben, Besuchende oder ganz allgemein Bürger*innen umfassen.