Anlässe für das betriebliche Mobilitätsmanagement
Ein betriebliches Mobilitätsmanagement kann in Betrieben und Einrichtungen jeder Größe und Branche eingeführt werden. Es gibt bestimmte Anlässe, die erfahrungsgemäß häufig in Betrieben und Einrichtungen zur Einführung eines Mobilitätskonzeptes führen.
Anlässe von innen
Interne Problemlagen können in Betrieben zu Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagement führen. Häufige Anlässe sind:
Parkraumdruck
In vielen Unternehmen und Einrichtungen reichen die vorhandenen Betriebsflächen nicht aus, um jedem Mitarbeiter einen Parkplatz anbieten zu können. Insbesondere in Ballungsgebieten sind die Flächen begrenzt. Verschärft wird die Situation in Betrieben, die in größerer Zahl Parkraum für Kunden vorhalten müssen (Werksverkauf, Handel, Veranstaltungsorte, Gastronomie usw.). Die Erweiterung des Parkraums ist häufig nicht möglich oder der Zubau neuer Parkflächen (z. B. Parkhaus) zu teuer. In diesen Fällen sind Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements eine kostengünstigere Alternative.
Betriebserweiterung und -umbau, Umzug Wenn Betriebe und Einrichtungen ihren Betriebsstandort verlagern oder am vorhandenen Standort erheblich verändern, kann dieser Veränderungsprozess genutzt werden, um Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements umzusetzen. Gerade bei Standortverlagerungen verändern sich die Arbeitswege der Mitarbeiter. Einige Unternehmen setzen ein Projektteam ein, um die Umsetzung der Maßnahmen und die kontinuierliche Information der Mitarbeiter zu gewährleisten. Dabei ist eine frühzeitige Einbeziehung der Mitarbeiter wichtig, da diese somit aktiv am Prozess der Lösungsfindung beteiligt werden und eine hohe Akzeptanz der Maßnahmen erreicht wird.
Bessere Erreichbarkeit des Standorts
Betriebe und Einrichtungen möchten für ihre Kunden, Besucher und Arbeitnehmer attraktiv sein. Wenn die Erreichbarkeit des Standorts in diesem Zusammenhang ein zentrales Kriterium ist, werden häufig Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ergriffen, um diesen Zielgruppen die Anreise durch gezielte Hinweise und Tipps über Mobilitätsalternativen zu erleichtern.
Fachkräftesicherung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
Der demografische Wandel hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass in bestimmten Branchen Fachkräfte fehlen. Vor allem Betriebe mit einem hohen Fachkräftebedarf sind bestrebt, das vorhandene Personal an sich zu binden und die Attraktivität als Arbeitgeber im Rahmen der Rekrutierung neuer Mitarbeiter zu steigern. Mit dem Aufbau betrieblicher Angebote, z. B. hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gesundheitsförderung ist auch der Arbeitsweg zunehmend in den Blickpunkt der Personalabteilungen geraten. Maßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeiter bei der Gestaltung ihrer Mobilität auf Arbeitswegen und Dienstreisen sind gut geeignet, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien
Der Nachweis eines umweltgerechten und nachhaltigen Verhaltens bei Produktion und Dienstleistungen gehört für viele Betriebe zum Selbstverständnis. In Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten verdeutlichen Unternehmen gegenüber der Gesellschaft diesen Anspruch an das eigene Wirtschaften. Bei den betrieblichen Kennzahlen, die im Rahmen von Klimaschutzbilanzen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten erarbeitet werden, gelten Kennzahlen zur Mobilität des Unternehmens als lange vernachlässigter Bestandteil, sind aber angesichts der gesellschaftlichen Debatte um die Umweltauswirkungen des Verkehrs zunehmend unverzichtbar.
Technische Innovationen
Insbesondere technologieorientierte Unternehmen, aber auch viele klassische Dienstleister und Industrieunternehmen möchten auf der Höhe der Zeit sein. So ist zum Beispiel die Elektrifizierung des Fuhrparks heute ein häufiger Anlass, sich intensiver mit Aspekten des Mobilitätsmanagements auseinanderzusetzen, die über den reinen Wechsel der Antriebstechnik hinausgehen.
Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - Stadtverwaltung Paderborn link title
Anlässe von außen
Auch äußere Einflussfaktoren führen häufig zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit Fragen des betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte (Luftschadstoffe, Lärm)
Aufgrund der Überschreitung von Emissionsgrenzwerten wurde von der Europäischen Union das Instrument der "Umweltzone" (engl.: "low emission zone") eingeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte zu verbessern. In Deutschland sind im Zeitraum von 2007 bis Anfang 2018 insgesamt 58 Umweltzonen eingeführt worden. In Umweltzonen dürfen nur Fahrzeuge fahren, die bestimmte Abgasstandards einhalten.[1] In Betrieben kann die Einrichtung einer Umweltzone im regionalen Umfeld zum Einsatz von schadstoffärmeren Fahrzeugen führen. In einigen Regionen haben Städte und wirtschaftsnahe Organisationen versucht, mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements die Einführung einer Umweltzone zu verhindern. Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG – umgesetzt in deutsches Recht mit der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung – wurde zum Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist. 59 Prozent der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierten im Jahr 2016 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. Gegen mehrere deutsche Städte sind wegen Überschreitung der Grenzwerte Klagen anhängig. In mehreren Urteilen (BVerwG 7 C 26.16, BVerwG 7 C 30.17) haben Gerichte bestätigt, dass streckenbezogene und verhältnismäßige Fahrverbote in Städten verhängt werden dürfen. 2018 wurden in den ersten Städten (z. B. Hamburg) einzelne Straßenzüge gesperrt. Die Diskussion um drohende Fahrverbote hat in vielen Betrieben zur Prüfung von Alternativen im Mobilitätsbereich (insbesondere im betrieblichen Fuhrpark) geführt.
Politische Ziele
Deutschland strebt an bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden [1]. Der Klimaschutzplan 2050 nennt entsprechende Zwischen- und Sektorziele. Der Verkehrsbereich trägt zu ungefähr einem Fünftel zu den bundesweiten CO2-Emissionen bei [2]. Viele Betriebe orientieren sich in ihren Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien (s. Kap. Anlässe von innen) an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. In den Beschaffungsrichtlinien für Pkw (Car Policies) von Unternehmen werden immer häufiger CO2-Grenzwerte eingesetzt, die sich an den EU-Vorgaben für die Autohersteller orientieren[1]
Veränderte Rechtslage
Kommunale Vorschriften können in Betrieben zu einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens und zur Erstellung von Mobilitätskonzepten führen. Ein zentrales Instrument kann z. B. die kommunale Stellplatzsatzung bzw. Stellplatzverordnung sein. In dieser wird geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab. In Deutschland werden die Erfordernisse durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Diese lassen den Kommunen häufig Spielräume, die diese für verkehrspolitische Zwecke individuell ausgestalten können. Soweit die Schaffung der notwendigen Einstellplätze nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden kann, können die Bauaufsichtsbehörden genehmigen, dass die Herstellung der Einstellplätze durch Zahlung einer Ablösesumme an die Gemeinde ersetzt wird. Größere Betriebe erstellen deshalb im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens meistens ein Verkehrsgutachten, in dem sie einen geringeren Stellplatzbedarf nachweisen als durch die Ortssatzung vorgegeben. Dabei können besondere Mobilitätsangebote am Standort berücksichtigt werden.
Öffentliche Bauvorhaben
Größere Bauvorhaben, die die Verkehrsflüsse in einer Region über einen längeren Zeitraum massiv beeinträchtigen, können sich auch auf die Anfahrtswege und die Erreichbarkeit von Unternehmen auswirken. Dieses führt ebenfalls dazu, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten Mobilitätsalternativen aufzeigen und häufig Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements anstoßen. Ein Beispiel aus Maastricht (Niederlande) zeigt, dass das betriebliche Mobilitätsmanagement frühzeitig in die Planung solcher Vorhaben einbezogen werden kann: Im Zuge des Baus eines Tunnels für die A2 in den Jahren 2010 bis 2016 hat die Stadt Maastricht mit den großen Arbeitgebern am Ort Zielvereinbarungen getroffen, um für die Dauer des Bauvorhabens Pkw-Alleinfahrten zu reduzieren. Die Anzahl der Nutzer von Fahrrädern, Pedelecs und öffentlichem Verkehr konnte signifikant erhöht sowie die Zahl der Pkw im Berufsverkehr reduziert werden [4] [5].
Praxisbeispiele
- Für die Kreisverwaltung Groß-Gerau war der Parkplatzdruck ausschlaggebend zur Einrichtung eines Konzepts im Bereich der betrieblichen Mobilität. Darin wurde unter anderem der ÖPNV durch die Einrichtung eines Job-Tickets und den Ausbau von Haltestellen gefördert.
- Nach dem Umzug in einen Neubau wurden bei dem Kunststoff-Hersteller Trelleborg die Mobilitäsoptionen neu geprüft und für die Mitarbeiter optimiert (zum Beispiel ÖPNV-Zuschuss, Radfahrer-Bonus, E-Bike-Leasing, Home Office und einer App zur Bildung von Fahrgemeinschaften).
- Das auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Mobilitätskonzept des Bio-Verlages umfasst unter anderem einen jährlichen Fahrrad-Sicherheitscheck, ÖPNV-Zuschuss sowie ein Fahrertraining zur Senkung des Treibstoffverbrauchs.
- Der Outdoor-Ausrüster Vaude richtet seine betrieblichen Mobilitäts-Maßnahmen auf die Senkung des CO2-Ausstoßes aus. Dazu gehören zum Beispiel die digitale Unterstützung von Fahrgemeinschaftsbildung, Reiserichtlinien zur Minimierung von Treibhausgas-Emissionen bei Geschäftsreisen sowie Anreize durch interne Gewinnspiele.
- Das Herzstück des von der Verwaltung der Stadt Paderborn erarbeiteten Konzeptes ist ein Elektro-Fahrzeug-Pool, mit dem sämtliche dienstliche Fahrten abgewickelt werden sollen und der von den Mitarbeitern auch privat genutzt werden kann.
Weitere Informationen zu den Praxisbeispielen in der Broschüre "mobil gewinnt". [Link)
Einzelnachweise
- ↑ Umweltbundesamt