Anlässe für das betriebliche Mobilitätsmanagement
Ein betriebliches Mobilitätsmanagement kann in Betrieben und Einrichtungen jeder Größe und Branche eingeführt werden. Es gibt bestimmte Anlässe, die erfahrungsgemäß häufig in Betrieben und Einrichtungen zur Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements führen.
Anlässe von innen
Interne Problemlagen können in Betrieben zu Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagement führen. Häufige Anlässe sind:
Parkraumdruck
In vielen Betrieben und Einrichtungen reichen die vorhandenen Betriebsflächen nicht aus, um jedem Mitarbeiter einen Parkplatz anbieten zu können. Insbesondere in Ballungsgebieten sind die Flächen begrenzt. Verschärft wird die Situation in Betrieben, die in größerer Zahl Parkraum für Kunden vorhalten müssen (Werksverkauf, Handel, Veranstaltungsorte, Gastronomie usw.). Die Erweiterung des Parkraums ist häufig nicht möglich oder der Zubau neuer Parkflächen (z.B. Parkhaus) ist zu teuer. In diesen Fällen sind Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements eine kostengünstigere Alternative.
Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - Kreisverwaltung Groß-Gerau link title.
Betriebserweiterung und -umbau, Umzug
Wenn Betriebe und Einrichtungen ihren Betriebsstandort verlagern oder am vorhandenen Standort erheblich verändern, benötigen die Mitarbeiter Unterstützung bei der Orientierung im Betrieb. Aus diesem Grund setzen vor allem größere Unternehmen häufig ein Projektteam ein, das die Planungen begleitet und Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ergreift. Diese reichen von einfachen Navigationshinweisen für Pkw-Fahrer bis zu ausgereiften Konzepten unter Einbeziehung verschiedener Verkehrsmittel.
Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - Trelleborg link title
Bessere Erreichbarkeit des Standorts
Betriebe und Einrichtungen möchten für ihre Kunden, Besucher und Arbeitnehmer attraktiv sein. Wenn die Erreichbarkeit des Standorts in diesem Zusammenhang ein zentrales Kriterium ist, werden häufig Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements ergriffen, um diesen Zielgruppen die Anreise zu erleichtern. Bereits die Wahl des Standorts hat erheblichen Einfluss auf die Erreichbarkeit des Standorts. Veranstaltungsorte, aber auch Betriebe mit hohem Besucheranteil, wählen Standorte, die mit verschiedenen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind. Aber auch an vorhandenen Standorten erarbeiten Unternehmen zunehmend Mobilitätskonzepte, um Besuchern, Kunden und der Belegschaft die Anreise zu erleichtern.
Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - bio verlag link title
Fachkräftesicherung
Der demografische Wandel und die gute Beschäftigungslage in Deutschland haben in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass in bestimmten Branchen Fachkräfte fehlen. Vor allem Betriebe mit einem hohen Fachkräftebedarf sind bestrebt, das vorhandene Personal an den Betrieb zu binden und die Attraktivität als Arbeitgeber für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter zu steigern. Mit dem Aufbau betrieblicher Angebote, zum Beispiel hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und der Gesundheitsförderung ist auch der Arbeitsweg zunehmend in den Blickpunkt der Personalabteilungen geraten. Maßnahmen zur Unterstützung der Mitarbeiter bei der Gestaltung ihrer Mobilität auf Arbeitswegen und Dienstreisen sind gut geeignet, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu stärken.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien
Der Nachweis eines umweltgerechten und nachhaltigen Verhaltens bei Produktion und Dienstleistungen gehört für viele Betriebe heute zum Selbstverständnis. In Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten verdeutlichen Unternehmen gegenüber Kunden und anderen Stakeholdern diesen Anspruch an das eigene Wirtschaften. Bei den betrieblichen Kennzahlen, die im Rahmen von Klimaschutzbilanzen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsberichten erarbeitet werden, gelten Kennzahlen zur Mobilität des Unternehmens als lange vernachlässigter, aber angesichts der gesellschaftlichen Debatte um die Umweltauswirkungen des Verkehrs unverzichtbarer Bestandteil.
Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - VAUDE Sport link title
Technische Innovationen
Insbesondere technologie-orientierte Unternehmen, aber auch viele klassische Dienstleister und Industrieunternehmen möchten technologisch auf der Höhe der Zeit sein. So ist z.B. die Elektrifizierung der Fuhrparke heute ein häufiger Anlass, sich intensiver mit Aspekten des Mobilitätsmanagements auseinander zu setzen, die über den reinen Wechsel der Antriebstechnik hinausgehen. ==> Verweis auf Beispiele unter "Konzepte und Maßnahmen" Praxisbeispiel: siehe Broschüre mobil gewinnt S. xx - Stadtverwaltung Paderborn link title
Anlässe von außen
Aber auch äußere Einflussfaktoren führen häufig zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit Fragen des betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Überschreitung gesetzlicher Grenzwerte (Luftschadstoffe, Lärm)
Aufgrund der Überschreitung von Grenzwerten, mit denen die Gesundheit der Menschen vor Luftschadstoffen geschützt werden sollen, wurde in Europa das Instrument der "Umweltzone" (engl.: "low emission zone") eingeführt. In Deutschland sind im Zeitraum von 2007 bis Anfang 2018 insgesamt 58 Umweltzonen eingeführt worden. Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten.[1] In Betrieben kann die Einrichtung einer Umweltzone im regionalen Umfeld zum Einsatz von schadstoffärmeren Fahrzeugen führen. In einigen Regionen haben Städte und wirtschaftsnahe Organisationen versucht, mit Maßnahmen des Mobilitätsmanagements die Einführung einer Umweltzone zu verhindern. Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG – umgesetzt in deutsches Recht mit der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung - wurde zum Schutz der menschlichen Gesundheit ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel festgelegt, der seit 2010 einzuhalten ist. 59 Prozent (%) der städtischen verkehrsnahen Luftmessstationen registrierten im Jahr 2016 Überschreitungen dieses Jahresgrenzwertes. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat deshalb gegen mehrere deutsche Städte wegen Überschreitung der Grenzwerte Klage erhoben. In mehreren Urteilen haben die Gerichte bestätigt, dass Fahrverbote in Städten verhängt werden können. 2018 wurden in ersten Städten (z.B. Hamburg) einzelne Straßenzüge gesperrt. Die Diskussion um drohende Fahrverbote hat in vielen Betrieben zur Prüfung von Alternativen im Mobilitätsbereich (insbesondere im betrieblichen Fuhrpark) geführt.
Politische Ziele
Deutschland strebt an, bis 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Der Klimaschutzplan 2050 nennt entsprechende Zwischen- und Sektorziele. Der Verkehrsbereich trägt zu ungefährt einem Fünftel zu den bundesweiten CO2-Emissionen bei.[2] Viele Betriebe orientieren sich in ihren Umwelt- und Nachhaltigkeitsstrategien (s. Kap. Anlässe von innen) an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Dabei stellen sie häufig fest, dass der Anteil der CO2-Emissionen der betrieblichen Mobilität durchaus höher sein kann als im bundesweiten Durchschnitt. In den Beschaffungsrichtlinien für Pkw (Car Policies) von Unternehmen werden immer häufiger CO2-Grenzwerte eingesetzt, die sich an den EU-Vorgaben für die Autohersteller orientieren.[3]
Öffentliche Bauvorhaben
Bei größeren Bauvorhaben, die die Verkehrsflüsse in einer Region über einen längeren Zeitraum massiv beeinträchtigen, müssen sich auch die Unternehmen auf veränderte Rahmenbedingungen für die betrieblichen Verkehre einstellen. Dieses führt ebenfalls häufig zu Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements, wenn Arbeitfgeber ihren Beschäftigten Mobilitätsalternativen aufzeigen möchten.
Es gibt aber auch Beispiele, die zeigen, dass das betriebliche Mobilitätsmanagement frühzeitig in die Planung solcher Vorhaben einbezogen werden kann. Im Zuge des Baus eines Tunnels für die A2 in den Jahren 2010 bis 2016 hat die Stadt Maastricht mit den großen Arbeitsgebern am Ort Zielvereinbarungen getroffen, um für die Dauer des Bauvorhabens Pkw-Alleinfahrten zu reduzieren. Die Anzahl der Nutzer von Fahrrädern, Pedelecs und öffentlichem Verkehr konnte signifikant erhöht, die Zahl der Pkw im Berufsverkehr reduziert werden. [4] [5]
Rechtliche Vorschriften
Aber auch kommunale Vorschriften können in Betrieben zu einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens und zur Erstellung von Mobilitätskonzepten führen. Ein zentrales Instrument kann z.B. die kommunale Stellplatzsatzung bzw. Stellplatzverordnung sein. In dieser wird geregelt, wie viele Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beim Neubau eines Gebäudes auf dem Grundstück oder in der Nähe nachgewiesen werden müssen. Die Zahl der vorgeschriebenen Stellplätze hängt von der Nutzung des Gebäudes und von der Zahl der Nutzer ab. In Deutschland werden die Erfordernisse durch die Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Diese lassen den Kommunen häufig Spielräume, die diese für verkehrspolitische Zwecke individuell ausgestalten können. Soweit die Schaffung der notwendigen Einstellplätze nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten hergestellt werden kann, so können die Bauaufsichtsbehörden ausnahmsweise zulassen, dass die Herstellung der Einstellplätze durch Zahlung einer Ablösesumme an die Gemeinde ersetzt wird. Größere Betriebe erstellen deshalb im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens meistens ein Verkehrsgutachten, in dem sie einen geringeren Stellplatzbedarf nachweisen als durch die Ortssatzung vorgegeben. Dabei können besondere Mobilitätsangebote am Standort berücksichtigt werden.