Nutzung des öffentlichen Verkehrs
In Regionen, in denen der öffentliche Verkehr gut ausgebaut ist, stellt die Nutzung von Bus und Bahn eine geeignete Alternative zum Pkw dar. Der öffentliche Verkehr ist nicht nur umweltfreundlicher, sondern im Vergleich zu den Kosten eines Pkw auch deutlich günstiger. Darüber hinaus bewegen sich Pendler, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind, mehr als AutofahrerInnen und fühlen sich mitunter weniger gestresst.
Inhaltsverzeichnis
Maßnahmen(bündel)
Jobtickets und bezuschusste Monatskarten
Um die Potentiale des öffentlichen Verkehrs zu heben, können Betriebe an zahlreichen Stellschrauben drehen. Die wohl bekannteste Maßnahme ist die Bereitstellung eines Jobtickets, das MitarbeiterInnen über ihren Arbeitgeber beziehen können. Da viele Verkehrsunternehmen und –verbünde ab einer gewissen Mindestabnahmemenge Rabatte gewähren und die Betriebe teils selbst einen Zuschuss zahlen, ist das Jobticket vergünstigt. Manchmal ist ein Arbeitgeberzuschuss auch Voraussetzung, um das Angebot überhaupt zu erhalten. Das Jobticket bietet Beschäftigten zahlreiche Vorteile: Wer ein Jobticket bezieht, kann es auch in der Freizeit nutzen und am Abend oder am Wochenende vielerorts eine weitere Person kostenlos mitnehmen. Einige Verkehrsverbünde bieten außerdem vergünstigte Bike- und Carsharing-Tarife für Jobticket-AbonnentInnen an oder stellen Schnupper-Jobtickets zur Verfügung.
Sofern der örtliche Verkehrsverbund kein Jobticket anbietet, können Betriebe den Kauf einer normalen Monatskarte bezuschussen. Zwar ist diese freiwillige Zusatzleistung – wie das bezuschusste Jobticket – mit Kosten verbunden, doch im steigenden Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte kann sich diese Investition lohnen. Darüber hinaus verringert ein hoher Anteil an ÖPNV-Pendlern im Betrieb den Parkraumbedarf.
Verhandlungen mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb
So sinnvoll finanzielle Anreize in Form eines Jobtickets auch sein können – nicht überall entscheidet der Preis über die Wahl des Verkehrsmittels. Fährt der Bus zu Zeiten, in denen kein Schichtwechsel stattfindet oder ist die nächste Haltestelle weit entfernt, ist das für potentielle ÖPNV-Nutzer wenig attraktiv. Genauso meiden Beschäftigte öffentliche Verkehrsmittel, wenn sich bestimmte Linien immer wieder verspäten oder Haltestellenbereiche unregelmäßig gereinigt werden. In diesen Fällen sollten Unternehmen im Dialog mit dem örtlichen Verkehrsbetrieb eine mögliche Anpassung des Nahverkehrsangebotes an die betrieblichen Rahmenbedingungen diskutieren. Wer darüber hinaus benachbarte Betriebe oder die Kommune einbezieht, erhöht seine Verhandlungschancen. Dasselbe gilt für die Bereitstellung konkreter Zahlen über das Potenzial möglicher ÖV-NutzerInnen (z.B. durch geeignete Analysen).
Dienstreiserichtlinien und BahnCards
Auch auf Dienstreisen können Beschäftigte umweltfreundlich unterwegs sein. Mit einer verbindlichen Regelung für die Verkehrsmittelwahl können Betriebe zum Beispiel das Bahnfahren fördern und obendrein, je nach Reisehäufigkeit, BahnCards zur Verfügung stellen. Je nach BahnCard werden die Bahntickets dann um 25 oder 50 Prozent günstiger; mit einer BahnCard 100 entfällt der Kauf einer Fahrkarte sogar komplett. Zudem existieren in vielen Unternehmen Regelungen, dass die BahnCard auch für private Fahrten genutzt werden darf.
Interne Kommunikation der Angebote
Ein gutes ÖPNV-Angebot und eine bezuschusste Monatskarte sind eine gute Basis, aber kein Garant dafür, dass ein Großteil der Belegschaft auf Bus und Bahn umsteigt. Vielmehr müssen diese Angebote dauerhaft an die Beschäftigten kommuniziert werden, zum Beispiel über das Intranet, Aushänge oder Hinweise in der Mitarbeiterzeitung. Wer jahrelang mit dem Auto gefahren ist, weiß vielleicht nicht, dass inzwischen eine durchgängige Busverbindung zwischen Wohn- und Arbeitsstätte existiert oder wo die nächste Haltestelle zu finden ist. Mit einer individuellen Beratung können Arbeitgeber ihre MitarbeiterInnen für die Nutzung des ÖPNV sensibilisieren. Dieses Engagement zahlt sich besonders bei neuen Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsgesprächs aus. Sie müssen ihren täglichen Weg erst organisieren und stehen Empfehlungen zur Verkehrsmittelwahl besonders offen gegenüber. (siehe auch Interne Kommunikation)
Tipps und Hinweise
Wussten Sie,
- dass auch die Deutsche Bahn Jobtickets für den Nah- und Fernverkehr anbietet. Der Preis berechnet sich individuell nach der Strecke, der Klasse und den Zügen.[1]
Rechtliches
Als monetäre Leistung des Arbeitgebers an die ArbeitnehmerInnen ist ein Zuschuss zum Jobticket bzw. zu einer Monatskarte steuerlich relevant: Sofern der Zuschuss auf den Bruttolohn aufgeschlagen wird, muss der Arbeitnehmer diesen voll versteuern. Darüber hinaus haben ArbeitnehmerIn und Arbeitgeber für den Zuschuss Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Günstiger ist in den meisten Fällen eine pauschale Versteuerung von 15 Prozent des Fahrgeldzuschusses durch den Arbeitgeber. Sozialabgaben werden in der Regel nicht fällig. Die Steuer kann der Arbeitgeber entweder selbst übernehmen oder aber er reicht diese an den/die ArbeitnehmerIn weiter. Völlig lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist der Fahrgeldzuschuss, wenn er als Sachbezug gewährt wird. Vorausgesetzt, eine monatliche Grenze von 44 Euro wird nicht überschritten. Andernfalls ist er vollständig steuer- und sozialabgabenpflichtig.
Praxisbeispiele
Gute Beispiele für Betriebe, die ihren Beschäftigten ein Jobticket oder eine BahnCard zur Verfügung stellen, sind in der Best Practice-Broschüre, die im Rahmen der Initiative „mobil gewinnt“ entstanden ist, aufgeführt: [Link zur Best Practice-Broschüre], z.B. - [UNTERNEHMEN A, S. XX] bitte entsprechend ergänzen - [UNTERNEHMEN B, S. XX] bitte entsprechend ergänzen
Weitere Hilfestellungen
Quellen und Links
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