Unterstützung und Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Allgemeine Mobilitätsberatung'''  
 
'''Allgemeine Mobilitätsberatung'''  

Version vom 6. August 2018, 11:34 Uhr

Die Reduzierung der mit dem Verkehr verbundenen Nachteile (s. Kap. Gründe / Anlässe) liegt im öffentlichen Interesse. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, die die Mobilität der Menschen verbessert und die Belastungen für Mensch und Umwelt reduziert. Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt deshalb zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe oder sonstige Anreize unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte.

Überblick

Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:

(Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)

Allgemeine Mobilitätsberatung

Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern verschiedener Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratungen erhalten. Viele regionale Verkehrsverbünde haben Anlaufstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zunehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Carsharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären. Im Rahmen des Modellprojektes "mobil gewinnt" hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Betrieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018. Ebenfalls im Rahmen des Modellprojektes "mobil gewinnt" hat das Bundesverkehrsministerium ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Betriebe und Einrichtungen bei der Umsetzung vorbildlicher Mobilitätskonzepte finanziell unterstützt werden.[1] [2]

Maßnahmenorientierte Unterstützung

Zur Unterstützung politischer Ziele legen Bund und Länder Förderprogramme auf, mit denen die Vorbereitung und Umsetzung bestimmter Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Aktuelles Beispiel ist das Ziel der Markteinführung von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (u.a. Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.

Beispiel: Übersicht der Landesregierung NRW zu Förderprogrammen im Bereich Elektromobilität [3]

Zielgruppenorientierte Unterstützung

Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Planung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Sie übernehmen gerade im Verkehrsbereich eine Vorbildfunktion.[4] Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen deshalb besondere Förderangebote zur Verfügung. Ob bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Förderangeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative: Kommunen werden in besonderer Weise bei der Gestaltung der Verkehrswende unterstützt.

Tipps und Hinweise

Wussten Sie,

  • dass Sie Lastenräder kostenlos ausleihen können? Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an. [5]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (z.B. München [6].
  • dass der Bau von Elektro-Ladesäulen in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst wird? In NRW zum Beispiel erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule.[7]
  • dass das Bundesverkehrsministerium am 01.06.2018 eine eigene Förderrichtlinie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement veröffentlicht hat? Infos unter [8]

Praxisbeispiele

Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW erreichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag wurde am 2.11.2017 gestellt und am 6.12.2017 von der Bezirksregierung bewilligt. Anfang Januar 2018 begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen.[9] Den Ladepunkt finden Sie im Internet u.a. über https://www.plugsurfing.com/de/privatkunden/ladestations-karte.html?query=Hamm

Ladeinfrastruktur B.A.U.M. Hamm 2018 (Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)


Weitere Hilfestellungen

Quellen:

  • Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe, in: Zukunft Mobilität 2014, Quelle: [10]

Links zu Förderprogrammen:

  • Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" des BMVI, veröffentlicht am 1.06.2018 im Bundesanzeiger [11], abgedruckt unter [12]
  • Förderinfo des Bundes zur Förderung von Elektromobilität [13]
  • Info zu Förderprogrammen des Bundes zu neuen Fahrzeug- und Systemtechnologien [14]
  • Informationen zur Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit zahlreichen Informationen auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität [15]

Ansprechpartner:

In vielen Kommunen gibt es Personen, die für das Thema Mobilität und deren Fördermöglichkeiten ansprechbar sind. In der Stadtverwaltung sind es die entsprechenden Fachabteilungen (Verkehrsplanung), Klimaschutzmanager oder Umweltämter, die Mobilitäts-Fragen koordinieren. Die Wirtschaftsförderungen sind für Fördermittelinformationen ansprechbar. In einigen Bundesländern gibt es zentrale Informationsstellen (Beispiel: Zumunftsnetz Mobilität NRW [16])