Unterstützung und Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. August 2018, 09:40 Uhr

Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, welche die Mobilität der Menschen verbessern und gleichzeitig die Belastungen für Mensch und Umwelt reduzieren. Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe oder sonstige Anreize unterstützen Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte. Auch steuerliche Anreize (zum Beispiel Dienstfahrzeug, Fahrradbeschaffung) zeigen eine lenkende Wirkung.

Überblick

Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:

(Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)

Allgemeine Mobilitätsberatung

Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern verschiedener Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratungen erhalten. Viele regionale Verkehrs-verbünde haben Anlaufstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zu-nehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Car-Sharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären. Im Rahmen der Initiative "mobil gewinnt" hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Be-trieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018.

Maßnahmenorientierte Unterstützung

Um das politische Ziel der CO2-Reduktion zu erreichen, setzen Bund und Länder auf verschiedene Förderprogramme. Sie sollen die Verbreitung und Umsetzung bestimmter Mobilitäts-management-Maßnahmen vorantreiben. Aktuelles Beispiel ist das Ziel des Ausbaus von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (unter anderem Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.

Beispiel: Die Landesregierung NRW schreibt Förderprogramme im Bereich Elektromobilität aus. [1] Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative werden zudem innovative Projekte, zum Beispiel zum Thema Radverkehr, mit Wettbewerben und Förderprogrammen unterstützt. (https://www.klimaschutz.de/)

Zielgruppenorientierte Unterstützung

  • Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Konzeption und In-standhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen besondere Förderangebote zur Verfügung, etwa bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Angeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative.
  • Lastenräder können nahezu kostenfrei in der Praxis getestet werden. Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an. [2] In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (zum Beispiel in München).[3]
  • Der Bau von Elektro-Ladesäulen wird vom Bund und in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst. In Nordrhein-Westfalen erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule.[4]
  • Das Bundesverkehrsministerium hat am 01.06.2018 eine Förderrichtlinie zum betriebli-chen Mobilitätsmanagement bekannt gemacht. [5]

Praxisbeispiele

Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW erreichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag wurde am 2.11.2017 gestellt und am 6.12.2017 von der Bezirksregierung bewilligt. Anfang Januar 2018 begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen.[6] Den Ladepunkt finden Sie hier.

Ladeinfrastruktur B.A.U.M. Hamm 2018 (Bildquelle: B.A.U.M. Hamm)

Weitere Hilfestellungen

Links zu Förderprogrammen:

  • Förderprogramm "Betriebliches Mobilitätsmanagement" des BMVI, veröffentlicht am 01.06.2018 im Bundesanzeiger [7], abgedruckt unter [8]
  • Förderinfo des Bundes zur Förderung von Elektromobilität [9].
  • Info zu Förderprogrammen des Bundes zu neuen Fahrzeug- und Systemtechnologien [10]
  • Informationen zur Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative mit zahlreichen Informationen auch zu Fördermöglichkeiten im Bereich Mobilität [11]
  • Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes [12]

Ansprechpartner:

  • In vielen Kommunen gibt es Ansprechpartner für das Thema Mobilität und deren Förder-möglichkeiten. In der Stadtverwaltung sind es die entsprechenden Fachabteilungen (Ver-kehrsplanung), Klimaschutzmanager oder Umweltämter, die Mobilitätsfragen beantwor-ten. Die Wirtschaftsförderungen sind für Fördermittelinformationen ansprechbar. In eini-gen Bundesländern gibt es zentrale Informationsstellen (Beispiel: Zukunftsnetz Mobilität NRW [13]).

Quellen:

  • Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe. In: Zukunft Mobilität 2014, Quelle: [14]

Einzelnachweise

[1] Homepage mobil gewinnt [15]