Unterstützung und Förderung: Unterschied zwischen den Versionen
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− | + | * dass Sie Lastenräder kostenlos ausleihen können? Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an. [https://www.dlr.de/vf/desktopdefault.aspx/tabid-2974/1445_read-49498/]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (z.B. München [https://www.startnext.com/freie-lastenradler-muenchen]. | |
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− | + | * dass der Bau von Elektro-Ladesäulen in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst wird? In NRW zum Beispiel erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule.[https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/foerderprogramme/#c2450] | |
== Praxisbeispiele == | == Praxisbeispiele == | ||
− | + | Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW erreichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag an die Bezirksregierung wurde am 2.11.2017gestellt und am 6.12.2017 bewilligt. Anfang Januar begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen. | |
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Version vom 26. Juli 2018, 11:03 Uhr
Die Reduzierung der mit dem Verkehr verbundenen Nachteile (s. Kap. Gründe / Anlässe) liegt im öffentlichen Interesse. Insbesondere in den Ballungsräumen, in denen sich die Verkehrsprobleme konzentrieren, wird nach Lösungen gesucht, wie die Mobilität der Menschen verbessert und gleichzeitig die Belastungen für Mensch und Umwelt reduziert werden können. Die Schaffung von Anreizen für umweltbewusstes und nachhaltiges Mobilitätsverhalten zählt deshalb zum Instrumentarium der zuständigen Bundes- und Landesministerien. Betriebe können durch öffentliche Förderprogramme, Wettbewerbe und andere Anreize bei der Entwicklung und Umsetzung betrieblicher Mobilitätskonzepte unterstützt werden.
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Zwischen folgenden Ansatzpunkten der Unterstützung und Förderung ist zu unterscheiden:
Allgemeine Mobilitätsberatung
Betriebe können zu vielen Themen des Mobilitätsmanagements von Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen kostenfreie Beratung erhalten. Viele regionale Verkehrsverbünde haben Beratungsstellen eingerichtet, um Fragen des öffentlichen Verkehrs, aber zunehmend auch von Schnittstellen zu weiteren Mobilitätsangeboten (Fahrradverleih, Carsharing usw.) in der jeweiligen Region zu klären. Im Rahmen des Modellprojektes mobil gewinnt hat das Bundesumweltministerium 300 kostenfreie angebotsneutrale Erstberatungen in Betrieben und Einrichtungen finanziell unterstützt. Dieses Programm endete im Sommer 2018. Ebenfalls im Rahmen des Modellprojektes mobil gewinnt hat das Bundesverkehrsministerium ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Betriebe und Einrichtungen bei der Umsetzung vorbildlicher Mobilitätskonzepte finanziell unterstützt werden.[1] [2]
Maßnahmenorientierte Unterstützung
Zur Unterstützung politischer Ziele legen Bund und Länder Förderprogramme auf, mit denen die Vorbereitung und Umsetzung bestimmter Maßnahmen finanziell unterstützt werden können. Aktuelles Beispiel ist das Ziel der Markteinführung von Elektromobilität, das in Bund und Ländern zu zahlreichen Förderprogrammen (u.a. Beschaffung von Fahrzeugen, Bau von Ladeinfrastruktur) geführt hat.
Beispiel: Übersicht der Landesregierung NRW zu Förderprogrammen im Bereich Elektromobilität [3]
Zielgruppenorientierte Unterstützung
Die Kommunen spielen bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätslösungen eine besondere Rolle. Als Planungsbehörde sind sie direkt oder indirekt für die Planung und Instandhaltung der Verkehrsinfrastruktur verantwortlich. Zudem haben sie häufig Einfluss auf die Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs. Sie übernehmen deshalb gerade auch im Verkehrsbereich eine Vorbildfunktion.[4] Bei der Unterstützung und Förderung nachhaltiger Mobilität stehen den Kommunen deshalb besondere Förderangebote zur Verfügung. Ob bei der Förderung der Elektromobilität oder in den Förderangeboten für Teilkonzepte der Nationalen Klimaschutzinitiative: Kommunen werden in besonderer Weise bei der Gestaltung der Verkehrswende unterstützt.
Tipps und Hinweise
Wussten Sie,
- dass Sie Lastenräder kostenlos ausleihen können? Das Projekt "Ich entlaste Städte" bietet bis Ende 2019 diese Möglichkeit an. [5]. In vielen Städten wurde dieses Angebot in das Mobilitätskonzept integriert (z.B. München [6].
- dass der Bau von Elektro-Ladesäulen in vielen Bundesländern von der öffentlichen Hand bezuschusst wird? In NRW zum Beispiel erhalten kleinere Betriebe bis Ende November 2018 einen bis zu 50-prozentigen Zuschuss (maximal 5.000 Euro) zu den Investitionskosten für eine öffentlich zugängliche Ladesäule.[7]
Praxisbeispiele
Das Beratungsbüro von B.A.U.M. Consult in Hamm hat im Herbst 2017 eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit einer Leistung von 2x11 kW bzw. 1x22 kW erreichtet. Mit dem Vermieter wurde eine geeignete Stelle auf dem Betriebsgelände abgestimmt, von Handwerkern und Herstellern wurden Kostenvoranschläge eingeholt. Zudem musste der örtliche Netzbetreiber über das Vorhaben informiert werden. Der Förderantrag an die Bezirksregierung wurde am 2.11.2017gestellt und am 6.12.2017 bewilligt. Anfang Januar begannen die Bauarbeiten, am 16.01.2018 wurde die Anlage in Betrieb genommen. Datei:Example.jpg
Weitere Hilfestellungen
Quellen: - Die Verkehrswende - eine hauptsächlich kommunale Aufgabe, in: Zukunft Mobilität 2014, Quelle: [8] - xxxx
Links: - Link-Text
Ansprechpartner: ggf. Benennung von Personen und Institutionen, die weiterhelfen können